Braunschweig.

Leser Siegfried Pella schreibt zu „Alice Weidel: Angela Merkel gehört vor ein Gericht“ vom 28. August:

Den AfD-Auftritt in Braunschweig habe ich durch Zufall einige Zeit als Außenstehender miterlebt. Als neutraler Zuhörer war es nicht erträglich, die vielen unanständigen Worte der Protestler zu hören – dann auch noch vor Kindern. Sie benahmen sich schlimmer als die AfD-Anhänger. Von einem Demokratieverständnis waren viele Protestler weit entfernt.

Im Zeitungsbericht war davon nichts zu lesen. Der Bericht über die AfD-Veranstaltung wurde in allen Bereichen negativ kommentiert. Mit dieser einseitigen Berichterstattung treiben sie die bürgerlichen Wähler zur AfD. Als Leser erwarte ich neutrale Berichte, ansonsten brauche ich Ihre Zeitung nicht mehr. Ich bitte den Ombudsrat, sich für eine neutrale Berichterstattung einzusetzen.

Der Autor der Reportage über die AfD-Wahlkampfveranstaltung auf dem Braunschweiger Schlossplatz, Tobias Bosse, schreibt dazu:

Ich stand direkt vor der AfD-Bühne und habe von Beleidigungen der Demonstranten gegenüber AfD-Anhängern nichts gehört. Was ich von den Gegendemonstranten gehört habe, waren Pfiffe, „Haut ab“-Rufe und sogar Vuvuzelas, die die Reden der Politiker immer wieder unterbrochen haben. Dies habe ich auch in meinem Text so dargestellt.

Weiterhin gibt es in diesem Bericht keinerlei kommentierende Elemente. Möglicherweise entstand dieser Eindruck, weil der Text lediglich Kritik an den etablierten Parteien thematisierte und ich diese Monotonie betont habe. Mein Problem: Über konstruktive Inhalte gab es nichts zu berichten, weil sie kein Bestandteil der Reden waren. Somit ist dieser Text ein Tatsachenbericht.

Die Ombudsräte Joachim Hempel und David Mache schreiben:

Der britische Journalist C. P. Scott prägte im Jahr 1921 einen ehernen Grundsatz des Journalismus: „Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig.“ Information und Meinungsäußerung müssen getrennt werden: Fakten gehören in die Nachricht, Meinungen in den Kommentar.

Wurden diese Darstellungsformen im beanstandeten Beitrag vermischt? Sicherlich enthält der Text Passagen, in denen der Autor erkennen lässt, dass ihn der Auftritt der AfD befremdet hat. Denn offensichtlich war diese Wahlkampfveranstaltung substanziell anders als viele Auftritte anderer Parteien: Es gab eine lautstarke Gegendemonstration. Der Tonfall der Redner war um einiges schärfer als der Angela Merkels oder Martin Schulz’ bei ihren Auftritten in Braunschweig. Die Aussage des niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Armin-Paul Hampel, Grüne und FDP seien „politische Nutten“, spricht hier für sich. Auch die Forderung der Spitzenkandidatin Alice Weidel, Kanzlerin Merkel wegen ihrer Flüchtlingspolitik vor ein Gericht zu stellen, ist aus anderen Parteien so nicht zu hören.

Die Stellungnahme des Autors findet der Ombudsrat nachvollziehbar: Wenn während der gesamten Wahlkampfveranstaltung kein einziger konstruktiver politischer Ansatz formuliert wurde, kann sich der Artikel nur mit der im Tonfall teils indiskutablen Kritik der Redner an der Bundesregierung und anderen Parteien beschäftigen. Folglich ist der Beitrag nicht tendenziös.

Gleichwohl sollte die Redaktion bei der Berichterstattung über die AfD stets darauf achten, dass zunächst dieselben Grundsätze wie für die Berichterstattung über andere Parteien gelten. Deshalb verzichtet diese Zeitung im Sinne einer Selbstverpflichtung der Redaktion auf eine generelle Charakterisierung der AfD als „rechtspopulistisch“. Anders läge der Fall freilich, wenn Vertreter der Partei – wie in der Vergangenheit immer wieder geschehen – durch rechtsextreme Aussagen auffallen würden, die von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt sind.