„Es drängt sich der Eindruck auf, dass das, was der Rechtsrahmen bietet, nicht voll ausgeschöpft wurde.“

Das Schicksal der Schöningerin Andrea K. lässt keinen unberührt. Was die junge Frau ertragen musste, was ihr angetan wurde, ist unfassbar grausam. Ein Mensch, der verschachert wird wie eine Ware, zur Prostitution gezwungen, missbraucht, gequält und am Ende kaltblütig entsorgt – das sprengt jede Vorstellungskraft. Entsprechend groß war die Hoffnung, die Hintergründe während des seit Februar andauernden Prozesses vor dem Landgericht Verden aufklären zu können.

Angeklagte kommen glimpflich davon

Wie starb die 19-Jährige? Wurde sie erwürgt? Oder lebend in die Weser geworfen, gefesselt an eine Betonplatte? Die Hoffnung, Antworten auf diese Fragen zu finden, hat sich nicht erfüllt. Besonders für die Angehörigen, die das grausame Geschehen irgendwie verarbeiten müssen, ist das unerträglich. Und noch unerträglicher ist es, dass die drei Angeklagten nun verhältnismäßig glimpflich davonkommen, verurteilt unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen, nicht wegen Mordes – wie die Anklage es gefordert hat. Statt lebenslänglich bedeutet das für den Hauptangeklagten nur acht Jahre Haft.

Im Zweifel für die Angeklagten

Das Problem ist: Wer die junge Frau getötet hat und wie – das ist nicht nachweisbar. Es gibt zahlreiche Indizien dafür, dass sich die Angeklagten ihrer kaltblütig entledigen wollten – unter anderem weil sie wegen einer psychischen Krankheit nicht mehr als Prostituierte zu vermarkten war. Aber es gibt keine Beweise dafür. In dubio pro reo. Im Zweifel für die Angeklagten. Trotzdem drängt sich der Eindruck auf, dass das, was der Rechtsrahmen bietet, nicht voll ausgeschöpft wurde. Besonders für die Angehörigen ist auch das wieder: grausam.

Schöningerin in der Weser ertränkt – Urteile gefallen