„Es geht nicht darum, Verdächtigten oder Beschuldigten die Möglichkeit zu nehmen, ihr Recht vorzutragen.“

Fragte man die Frösche, klagten sie vermutlich die Störche an. Schon insofern hält sich der Erkenntniswert des Briefes des Maddie-Verdächtigen in Grenzen, zumal er außer persönlichen Angriffen auf zwei Braunschweiger Staatsanwälte nichts zu bieten hat. Aber darum geht es gar nicht. Es ist das gute Recht eines Verdächtigen, seine Meinung kundzutun.

Immerhin genießt er ja zumindest in dieser Sache die Unschuldsvermutung, die in unserer Rechtsordnung erst mit einer möglichen Verurteilung endet. Eine andere Frage ist es, ob man solche Briefe von Verdächtigen abdrucken oder online veröffentlichen soll. Wohlgemerkt: Es geht nicht darum, Verdächtigten oder Beschuldigten die Möglichkeit zu nehmen, ihr Recht vorzutragen. Dafür gibt es die vorgeschriebenen Prozeduren in der Justiz und bei den Anwälten.

Übrigens auch die Meinungs- und Pressefreiheit. Wenn Journalisten erkennen können, dass Eingriffe in Rechte und Grundrechte vorliegen, dann berichten sie im öffentlichen Interesse. Es versteht sich von selbst, dass dafür eine gründliche und sorgfältige Prüfung notwendig ist. Dass dies unterlassen wird, um Reichweiten am Boulevard zu erzielen, ist ärgerlich und bezeichnend, aber mittlerweile eine bittere Medienwirklichkeit.