„Eine Pflicht zum längeren Arbeiten ist schnell gefordert. Sie muss aber mit einer Pflicht einhergehen, die Arbeit altersgerecht zu gestalten.“

Rententhemen sind Aufregerthemen. Wenige Monate vor der Bundestagswahl leistet eine Runde von Regierungsberatern nun einen besonders kontroversen Beitrag. In einem Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium entwirft das Sachverständigengremium ein düsteres Szenario, was die Zukunft der gesetzlichen Alterssicherung angeht: Dem System könnte der Kollaps drohen, wenn in wenigen Jahren die Zahl der Ruheständler aufgrund der Altersentwicklung in der Bevölkerung deutlich steigt und zugleich immer weniger Jüngere durch ihre Beiträge die Rente finanzieren müssen.

Um das System zu entlasten, machen die Experten nun einen äußerst brisanten Vorschlag: Sie plädieren dafür, die steigende Lebenserwartung an eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit zu koppeln. Im Jahr 2042 soll der Renteneintritt demnach bei 68 Jahren liegen. Es ist ein Plädoyer mit Sprengkraft. Und wie schon seinerzeit die Debatte um die Rente mit 67 zeigte, bleibt weiterhin die Frage, ob tatsächlich alle bis in dieses Alter arbeiten können. Oder ob sie nicht doch vorzeitig, aber dafür mit Kürzungen der Rente in den Ruhestand wechseln.

Sollte das gesetzliche Rentensystem künftig tatsächlich darauf ausgerichtet werden, dass Menschen länger berufstätig sind – wofür triftige Gründe sprechen –, müssen die Bedingungen dafür stimmen. Der Arbeitsmarkt wird Modelle bereitstellen müssen, die auf ältere Arbeitnehmer und ihre Leistungsfähigkeit zugeschnitten sind. Viele haben schon heute Lust, länger im Job zu bleiben.

Sollten sie es in einigen Jahren aber sogar müssen, muss die Arbeitswelt für diese Gruppen einen Takt finden, bei dem Ältere gut mithalten können. Eine Pflicht zum längeren Arbeiten ist schnell gefordert. Sie muss aber mit einer Pflicht einhergehen, die Arbeit altersgerecht zu gestalten.

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