Fünf Dutzend Prozesstage wären viel Zeit für zwei Männer, die ein Unternehmen mit über 650000 Beschäftigten durch seine tiefste Krise führen müssen.

Misstraut allen, in welchen der Trieb zu strafen allmächtig ist! (Nietzsche)

Manchmal sind Reaktionen so vorhersehbar, dass man sie vorab niederschreiben könnte. „Hat die Lobby die deutsche Regierung doch fest im Griff, keine Frage das da ne Menge Schmiergelder geflossen sind...“ schreibt ein Anonymus. Ein anderer sieht Zwei-Klassen-Justiz. Und der dritte ist überzeugt, er selber käme im Bedarfsfall nicht in den Genuss einer Verfahrenseinstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung.

Es geht um die Börsenfolgen des Dieselskandals, um viel Geld und große Namen. VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und der Vorstandsvorsitzende Herbert Diess müssen nicht vor Gericht. Dafür hat ihr Arbeitgeber Volkswagen insgesamt neun Millionen Euro in die Landeskasse gelegt.

In dem Verfahren ging es keineswegs um die Abgasmanipulation selbst, die VW inzwischen über 30 Milliarden Euro an Straf- und Schadenersatzzahlungen gekostet hat. Pötsch, damals Finanzvorstand, und Diess, damals Chef der Marke Volkswagen, wurden beschuldigt, Anleger nicht sofort über die wirtschaftliche Belastung des Unternehmens informiert zu haben. Im Kern war die Frage zu klären, ob beide wissen konnten und mussten, dass die Folgen des Betrugs derart gravierend sein würden. Beide bestreiten das. Alle Berater hätten den Schaden auf wenige hundert Millionen Euro geschätzt. Nach den Maßstäben eines Weltkonzerns keine Größenordnung, die eine sofortige Börseninformation nötig macht. Ganz offensichtlich fand die Staatsanwaltschaft Braunschweig keine ausreichend starken Gegenbeweise. Sie hätte sonst auf Fortführung des Prozesses bestehen müssen.

Auch wenn die Schnell-Urteile anonymer Kommentatoren an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig lassen: Die Einstellung bedeutet kein Schuldanerkenntnis der beiden VW-Manager und auch keine Verurteilung zweiter Klasse. Die Geldauflage ist keine Strafe, weil sie nicht auf einem Gerichtsurteil beruht; man spricht von einer „strafähnlichen Maßnahme“. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. Die Einstellung ist aber auch kein Freispruch: Dieses Ende des Verfahrens verweigert sich dem Wunsch nach Eindeutigkeit.

Im Grunde war zuletzt alles offen, denn das Landgericht hatte noch nicht über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. In der deutschen Justizpraxis dient der Paragraf 153a häufig zur Erledigung wenig aussichtsreicher, aber aufwendiger Strafverfahren. Die Regelung entlastet die Gerichte und ist keineswegs ein Sonderrecht für Großverdiener. Dennoch ist sie umstritten. Begriffe wie „Freikaufen“ machen die Runde. Das ist zwar ungerecht, weil sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Beschuldigter auf der Basis von Recht und Gesetz einigen müssen, aber aus Sicht der Außenstehenden kein Wunder: Dem Verfahren fehlt es an Transparenz, das weckt Misstrauen. „Die Entscheidung ist im Rahmen des nichtöffentlichen Zwischenverfahrens ergangen“, schreibt auch das Landgericht.

Solche Umstände läuten die Stunde der Interpreten ein. Warum, fragen sich jetzt viele, haben die Manager der Einstellung gegen millionenschwere Auflage zugestimmt, wenn sie unschuldig sind? Beide – und mit Ihnen der VW-Konzern – müssen sich die Frage gestellt haben, ob ein Freispruch den Aufwand gerechtfertigt hätte. Fünf Dutzend Prozesstage plus Vor- und Nachbereitung sind viel Zeit für zwei Männer, die ein Unternehmen mit mehr als 650000 Beschäftigten durch seine tiefste Krise führen müssen.

Pötsch und Diess sind tragende Säulen des VW-Gefüges: Pötsch als von allen Seiten geschätzter Integrator der gelegentlich auseinanderstrebenden Kräfte im Gesellschafterkreis und Mittler zwischen Management und Betriebsrat, Diess als Kämpfer für Wirtschaftlichkeit und die Transformation in Elektromobilität und Digitalisierung.

Die aktuelle Belastung des weltgrößten Autobauers ist brutal. Zu den Folgen des Dieselskandals kommen die Einbrüche durch den Corona-Lockdown – die nächsten Monate werden darüber entscheiden, ob Volkswagen ohne schweren Schaden an seiner Struktur durchstarten kann. So unbefriedigend die Einstellung des Verfahrens für alle sein muss, die das Eindeutige suchen: Für unsere Region und für unser Bundesland ist das Wohl seines wichtigsten Unternehmens und seiner Beschäftigten von großer Tragweite.

Ausgerechnet in den Moment der Erleichterung platzte bei VW der rassistische Werbe-Post, der mindestens so große – und in jeder Hinsicht berechtigte – Empörung auslöste. Eine weiße Hand, die einen Dunkelhäutigen wegschnippt, das kann nur einem Schwachkopf allererster Ordnung eingefallen sein. Dem Unternehmen kann niemand vorwerfen, es neige zum Rassismus. VW hat sich mit seinen nationalsozialistischen Wurzeln in schmerzhafter Intensität auseinandergesetzt, es fördert die Integration und den respektvollen Umgang. Personalvorstand Gunnar Kilian ist wegen seines Engagements für die Gedenkstätte Auschwitz vom Internationalen Auschwitz Komitee ausgezeichnet worden. Vertriebsvorstand Jürgen Stackmann formulierte auf Twitter so: „Volkswagen ist heute in der ganzen Welt zuhause. Und bei uns ist die ganze Welt zuhause. Jede Hautfarbe, jede Religion, jede geschlechtliche Identität. Das ist unser größter Reichtum. Das ist, wer wir sind. Und dieses Video ist das Gegenteil von dem, was wir sind.“ Und: „Wir schämen uns.“

Die Eindeutigkeit der Reaktion ist das einzig Gute an diesem Skandal. Ganz nebenbei zeigt Volkswagen exemplarisch, dass die Idee vom locker und flockig im Stream mitschwimmenden Social-Media-Player brandgefährlich werden kann. Es muss nur einer am Rechner sitzen, der nichts, aber auch gar nichts verstanden hat.