„Schon jetzt bringen die Terror-Verfahren Staatsschutzsenate an ihre Grenzen.“

Militärisch ist der Islamische Staat in Syrien besiegt – und die Ausreisewelle deutscher Dschihadisten gestoppt. Auf ihrem Höhepunkt zog es selbst ernannte Gotteskrieger gleich scharenweise in die damaligen Kriegsgebiete. Nun muss sich die Politik der Herausforderung stellen, wie mit den IS-Kämpfern umzugehen ist, die nach Deutschland zurückkehren oder noch in ausländischer Gefangenschaft schmoren. Die Gerichte stehen vor einer riesigen Aufgabe: Schon jetzt bringen die Verfahren Staatsschutzsenate an ihre Grenzen, dabei hat die juristische Aufarbeitung des IS-Terrors gerade erst begonnen.

Das Oberlandesgericht in Celle, zuständig für Staatsschutzverfahren in Niedersachsen, ist vor allem räumlich dieser Aufgabe kaum gewachsen: Es gibt nur einen Hochsicherheitssaal, der zudem viel zu klein und veraltet ist. Allein für den Prozess gegen den Hildesheimer Prediger Abu Walaa müssen Woche für Woche zahlreiche Polizisten zur Sicherung des Gebäudes anrücken. Das ist aufwendig und teuer. Höchste Zeit also, dass der Bund Niedersachsen dabei unterstützt, einen neuen, besser gesicherten Staatsschutzsaal zu bauen.

Dass mögliche Straftaten von IS-Rückkehrern in Deutschland verurteilt werden,wird ein zentraler Punkt bei der Aufarbeitung des islamistischen Terrors sein. Aber wichtiger als die Forderung nach höheren Strafen für IS-Terroristen ist am Ende die Frage, ob und wie diese Fanatiker aus der Radikalität geholt und in die Gesellschaft wieder eingegliedert werden können. Der Staat darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen und muss massiv in entsprechende Projekte investieren. Auch das gehört zu einer vorausschauenden Sicherheitspolitik.