„Großprojekte, die rechtzeitig übergeben werden, sind ein Kuriosum.“

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hilft weder den Gegnern noch den Befürwortern des A39-Ausbaus weiter. Das Gericht entschied mit einem klaren Jein. Grundsätzlich passt die Planung, einzelne Mängel sind aber so gravierend, dass erst mal nicht gebaut werden darf.

Die A39 ist eines der umstrittensten Verkehrsprojekte Niedersachsens. Es gibt gute Gründe, das Projekt zu hinterfragen. Umweltschützer und die Grünen sagen, es sei absurd, in diesen Zeiten an einen Autobahn-Neubau zu denken. Befürworter wie die regionale Wirtschaft, die CDU und auch die SPD sprechen vom größten autobahnfreien Raum Deutschlands. Der Weiterbau würde wirtschaftliche Impulse auslösen, die A2 und die A7 entlasten.

Diese Diskussionen müssen aber endlich aufhören. Das Projekt ist beschlossen. Basta. Die A39 offenbart ein Dilemma, das sich schon bei anderen Großprojekten wie dem Berliner Flughafen, der Elbphilharmonie oder Stuttgart 21 zeigte: Die Verfahren dauern viel zu lange. Einzelinteressen sorgen viel zu häufig für Stillstand. Wenn ein Projekt politisch gewollt ist, muss es zügiger umgesetzt werden. Planungsfehler sorgen aber auch nicht gerade für beschleunigte Verfahren. Der weltweit für ihre Ingenieurskunst bewunderten Nation scheint der Sachverstand ausgegangen zu sein. Großprojekte, die rechtzeitig übergeben werden, sind ein Kuriosum. Die A39 sollte 2003 noch 440 Millionen Euro kosten. Nun reichen selbst die jüngst veranschlagten 1,3 Milliarden nicht mehr aus.