Dass in Zeiten der Datenflut nicht nur Möglichkeiten, sondern auch Risiken wachsen, ist nur logisch.

Über immer mehr Beratungsbedarf durch die Datenschutz-Grundverordnung und unzureichende Sanktionsmöglichkeiten gegen Datenschutz-Verstöße sprach die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Barbara Thiel, anlässlich ihres Tätigkeitsberichts 2017/2018. Letztlich handelt es sich bei einem solchen Bericht, den Thiel nun vorlegte, zunächst einmal um den Arbeitsnachweis einer Dienststelle. Dass Niedersachsens Landesdatenschutz nun in ihrer Ägide auch bundesweit Gehör findet, auch darauf verwies Thiel stolz. In Niedersachsen war das nicht immer der Fall, beispielsweise beim neuen Polizeigesetz. Die Bürgerrechte sind allerdings dennoch nicht schutzlos über Bord – da gibt es schließlich noch Gerichte, die auch darüber entscheiden können, ob das Gesetz mit „Bodycams“ für Polizisten oder online-Durchsuchungen zu weit geht.

Thiel sprach auch einen Punkt an, der über Arbeitsnachweise weit hinausgeht. Die Bürger müssten viel mehr über Daten und Datenschutz wissen. Da sind zum einen die Datenkraken von Facebook & Co., die sich mit Sicherheit oder gar Moral offenbar erst dann näher befassen, wenn geschäftsrelevante Imageschäden drohen. Ihnen Grenzen aufzuzeigen, steht noch aus. Gefüttert werden sie teils freiwillig, teils aus Unkenntnis. Und da sind die klassischen Bürgerrechte, die nicht zu Tode geschützt werden dürfen. Dass in Zeiten der Datenflut nicht nur Möglichkeiten, sondern auch Risiken wachsen, ist nur logisch. Wer sie ignoriert,dem hilft auch kein Datenschützer.