Die Interessen Niedersachsens und der Nord-LB sind legitim. Aber es gibt eine Bringschuld an die Region

Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Die Regel gilt nicht immer, im Fall der Braunschweigischen Landessparkasse BLSK gilt sie aber allemal.

Zur Erinnerung: Die Region muss sich bei der BLSK bislang mit einer „Anstalt in der Anstalt“, kurz „AidA“, zufriedengeben. Die BLSK gehört nicht nur zur Nord-LB. Sie ist auch von ihr abhängig. Von IT bis Rechnungslegung hängen sogenannte Querschnittsfunktionen der BLSK an der Nord-LB-Zentrale in Hannover, wie Finanzminister Hilbers im Landtag noch einmal aufzählte.

Belegen soll das, wie schwierig ein Herauslösen der BLSK aus der Landesbank wäre. In Wahrheit belegt es vor allem, wie überfällig mehr Selbständigkeit ist. Die BLSK hängt nicht nur technisch am Tropf der Nord-LB. Und das behindert massiv ihre Möglichkeiten am Markt. Ihre eigene Perspektive nicht mit jener der schlingernden Nord-LB zu verbinden, dürfte für die BLSK außerdem der bessere Weg in die Zukunft sein. Auch die Sparkassenseite muss daran grundsätzlich eigentlich ein massives Interesse haben. Denn der neue Staatsvertrag der Nord-LB sieht auch die Fusion mit einer Privatbank als strategische Möglichkeit vor.

Es ist legitim, dass Hilbers auf Interessen des Landes und auch der Nord-LB verweist. Es ist nun aber an der Zeit, die politische Bringschuld an die Region einzulösen. Die Region will die eigene Sparkasse, und sie muss sie bekommen. Dafür hätte sie aber längst ein Konzept vorlegen müssen. Stattdessen erschien sie zögerlich und in der Sache unsicher.

Die Weichen zum Herauslösen sind im Entwurf des neuen Nord-LB- Staatsvertrags gestellt. Und wenn es um das Wie geht, hilft vielleicht ein weiterer Hinweis auf die Nord-LB. Denn für sie macht das Land über Umwege trotz aller Probleme eine Finanzspritze möglich. Was in dem Fall geht, muss für die BLSK auch gehen.