„Hinter den Kulissen dieses Trauerspiels geht es längst nicht mehr um die Stiftung.“

Befangene Richter können juristisch schon mal ein Problem bekommen. Prüfer des niedersächsischen Landesrechnungshofs dagegen haben alle Freiheiten. Das ist eigentlich gut. Wie gründlich das aber schiefgehen kann, zeigt der Fall der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK).

Die Stiftung wurde vom Rechnungshof über Jahre mit heftigen Attacken überzogen. Den Vorwurf der Landesprüfer, dass die Stiftung mit ihrem Engagement ihren Auftrag überschreite, kassierte schon Niedersachsens Grüne Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajic öffentlich wieder ein – ein ungewöhnlicher, aber offenbar nötiger Vorgang. Ein unvoreingenommener Blick ins Stiftungsgesetz hätte die Wahrheitsfindung erleichtert: Die Stiftung soll mehr tun, als im Kämmerlein das Vermögen zu mehren. Dann prangerte der Rechnungshof unter dem Schlagwort „Man gönnt sich ja sonst nichts“ bei der Stiftung so ziemlich alles an, was sich finden ließ, von Dienstreisen über Dienstwagen bis zu bunten Info-Broschüren und einem Ausflug in eine nahe Schokoladenfabrik. Die Trefferquote: trotz schöner Schlagzeilen eher gering. Schließlich war in einer weiteren Prüfung von rechtswidrigen Förderungen bei der Stiftung die Rede, Regressforderungen wurden angeregt. Was bleibt? Die Stiftung hat einige ihrer Fördervorgänge nicht ordentlich abgewickelt. Das ist durchaus kritikwürdig. Doch das Bild eines dreisten Förder-Klüngels, wie es der Rechnungshof mit einiger Häme zeichnete, ist in der Sache falsch und letztlich ehrabschneidend. Der Rechnungshof hat als Krawall-Hof nicht nur die Stiftung, sondern auch sich selbst beschädigt. Hinter den Kulissen dieses Trauerspiels geht es längst nicht mehr um die Stiftung. Die Politik grübelt seit langem, wie der Rechnungshof aus dem Feldzug gegen die SBK gesichtswahrend herauskommt. Dass dies kein gutes Zeugnis ist, sollte auch den Prüfern dämmern.