“Wer das EuGH-Urteil nutzt, um auf die Landwirte einzudreschen, zeigt, dass es ihm nicht um die Sache geht.“

Die neue Düngeverordnung ist noch kein Jahr in Kraft, da fordern einige Umweltverbände bereits ihre Verschärfung. Dabei bezieht sich die Klage der EU-Kommission, der der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun stattgegeben hat, nicht auf die aktuelle Praxis, sondern auf die Zeit vor der Verschärfung der Düngevorgaben.

Bis Nitrat vom Dünger auf dem Acker im Grundwasser ankommt, vergehen Jahre – je nach Bodenbeschaffenheit sogar Jahrzehnte. Wer das Urteil des EuGH nun nutzt, um erneut beherzt auf die Landwirte – so sie denn nicht „bio“ sind – einzudreschen, beweist damit, dass es ihm gar nicht um die Sache geht. Das Thema ist eben kampagnentauglich: gegen die „Massentierhaltung“, gegen konventionelle Landwirtschaft. Damit lassen sich prima Spendengelder einsammeln. Und die Wasserversorger können billig ihr Image aufpolieren und haben schon einmal vorsorglich ein Argument für künftige Preiserhebungen beim Trinkwasser zu Hand. Dabei stammen die Proben, in denen der Nitratgrenzwert überschritten wird, aus Grundwasserleitern, die gar nicht für die Trinkwassergewinnung genutzt werden.

Wohin eine extrem restriktive Düngeverordnung führen kann, zeigt das Beispiel Dänemark. Das Land mutierte zum Musterschüler der EU in Sachen Nitrat im Grundwasser. Zugleich sank der mittlere Proteingehalt von dänischem Weizen im Jahr 2014 auf 8,4 Prozent. Dem Weizen fehlte der Stickstoff. Für den Handel, der üblicherweise rund zwölf Prozent voraussetzt, war das Getreide damit wertlos. Die entstandene Proteinlücke stopften die dänischen Schweinezüchter mit Soja aus Südamerika. Das ist Umweltschutz nach dem Sankt-Florian-Prinzip: Das eigene Problem wird schlichtweg in ein anderes Land exportiert. Denn der Soja-Anbau in Südamerika hat dort jede Menge negative ökologische Folgen.

Dass Grundwasser in einigen deutschen Regionen zu viel Nitrat enthält, ist unbestritten. Doch nun den Bauern die Daumenschrauben anzuziehen, noch bevor die neue Düngeverordnung gegriffen hat, bringt garantierten Schaden bei zweifelhaftem Nutzen.