„Mit dem Urteil können also alle Beteiligten gut leben.“

Heinz Müller ist also kein neuer Jean-Marc Bosman, die zweite Revolution im Transfersystem des Profifußballs bleibt aus. Die Frage, ob Berufssportler normale Arbeitnehmer sind, wird vom Bundesarbeitsgericht mit Nein beantwortet: Sie dürfen weiterhin befristet beschäftigt werden. Gut so. Denn das entspricht der Lebenswirklichkeit.

Spitzensportler können ihre Leistung eben nur für eine begrenzte Zeit erbringen. Sie haben zu Recht einen Sonderstatus wie auch Schauspieler, für die es bereits ähnliche Urteile gegeben hat, die erlauben, den Arbeitsschutz zu lockern. Wer sich als Fußballprofi auf den Markt begibt, auf dem er im Idealfall Millionen verdienen kann, muss damit leben, dass dieser Markt dann nicht auch noch Rentenverträge vorhält.

Mehr als die Sorge über weiterbezahlte Oldies in den eigenen Reihen dürfte die Fußballklubs im Vorfeld des Grundsatzurteils aber die Panik vor wegbrechenden Transfererlösen umgetrieben haben. Ohne Zeitverträge könnten Spieler ihr Arbeitsverhältnis jederzeit ordentlich kündigen und dann ablösefrei wechseln. Und dies hätte erstmal nur in Deutschland gegolten, mit der Folge, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesliga in Europa weiter gesunken wäre. Mit dem Urteil können also alle Beteiligten gut leben.

Und auch die Politik. Ihr bleibt es erspart, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob sie nicht ein spezielles Arbeitsrecht für den Profisport auf den Weg bringen muss.