Das vor 20 Jahren bereits initiierte Great Ape Project beinhaltet die Forderung, die Großen Menschenaffen – Schimpansen, Gorillas, Orang Utans und Bonobos – aufgrund ihrer großen genetischen Ähnlichkeit mit dem Menschen und ihren ähnlich komplexen kognitiven, affektiven und sozialen Fähigkeiten bestimmte Grundrechte zuzuerkennen, die bislang dem Menschen vorbehalten sind: das Grundrecht auf Leben, auf individuelle Freiheit und auf körperliche wie psychische Unversehrtheit.

Es würde somit als strafbares Unrecht gelten, Menschenaffen in medizinischen Experimenten zu schädigen, sie in Gefangenschaft unter unwürdigen Bedingungen zu halten – in Zoos oder Zirkussen –, sie zu jagen, gefangenzunehmen, zu töten oder ihren Lebensraum zu zerstören. Letztlich gibt es kein vernünftiges Argument, ihnen solch elementare Rechte vorzuenthalten. Wie im Falle „unmündiger“ Menschen – Kleinkinder, Demenzkranke usw. –, die nicht für sich selbst sprechen und ihre Rechte nicht selbst formulieren können, sollten Rechtsansprüche von Menschenaffen durch Sachwalter vertreten und gegebenenfalls auch eingeklagt werden können.

Das Projekt verlor nach ersten Erfolgen in Neuseeland oder auf den Balearen relativ rasch an Schwungkraft, mithin aufgrund des massiven Widerstandes, den es

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vonseiten der katholischen Kirche erfuhr. 2011 wurde es von der in Oberwesel am Rhein ansässigen Giordano Bruno-Stiftung mit neuem Leben erfüllt. Die Stiftung tritt dafür ein, den Großen Menschenaffen besagte Grundrechte zuzuerkennen. Parallel dazu tritt sie für eine Verbesserung der Lebensbedingungen hierzulande in Zoos gefangen gehaltener Menschenaffen ein, die realistischerweise nie mehr in ihre natürlichen Heimaten zurückverbracht werden können.

Für all jene Tiere, die in keinem der Zoos akzeptabel untergebracht werden können, sind geschützte Reservate in klimatisch dafür geeigneten Regionen zu schaffen. Einklagbare Grundrechte allein helfen nicht weiter, wenn einzelne Tiere zwar aus schlechten Zoos beschlagnahmt werden könnten, es aber keine Möglichkeit gibt, sie anderweitig anständig unterzubringen. Zur Finanzierung derartiger Reservate müssten die Steuermittel, die in immer neue „Erlebniswelten“ und „Disneylandanlagen“ fließen, entsprechend umgeleitet werden. Das Gleiche gilt für den Schutz der natürlichen Lebensräume: Mit einem geringen Teil der Mittel, die Zoos für die Warmhausunterbringung von Menschenaffen aufwenden, könnten Schutzgebiete in ihren jeweiligen Heimaten ausgewiesen werden. Derartige Schutzgebiete könnten auf 100 Jahre gepachtet und als „Welttreuhandgebiete“ unter UNO-Mandat gestellt werden.