Braunschweig. Hans Christian Wolters erläutert alle Unterschiede und Details: Fahrlässige oder vorsätzliche Tötung? Mord oder Totschlag? Wie hoch ist die Strafe?

Ein Mensch tötet einen Menschen. In der juristischen Wertung ist von einer fahrlässigen Tötung (Beispiel Verkehrsunfall), die in einer Bewährungsstrafe mündet, bis zum Mord mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe ein breites Spektrum an strafrechtlichen Folgen denkbar.

Bei einer vorsätzlichen Tötung geht es zumeist um die Frage: War es Mord oder Totschlag? Wie aber unterscheiden sich diese Rechtsbegriffe? Der Braunschweiger Staatsanwalt Hans Christian Wolters, Sprecher der Strafverfolgungsbehörde, gibt Antworten.

Was ist ein Mord?

Bei Mord und Totschlag handelt es sich um vorsätzliche, also gewollte Tötungen. Der Mord unterscheidet sich vom Totschlag durch bestimmte Merkmale, die in Paragraf 212 des Strafgesetzbuches geregelt sind. Was dort nicht erwähnt wird, spielt bei der Beurteilung, ob es sich um einen Mord handelt, keine Rolle.

Mordmerkmale sind zum einen bestimmte Motive (Beweggründe) des Täters, nämlich Mordlust (Töten um des Tötens willen), Befriedigung des Geschlechtstriebs (sexuelle Erregung des Täters durch die Tötung), Habgier (Tötung, um sich zu bereichern bzw. aus Gewinnstreben um jeden Preis) und niedrige Beweggründe (Motive, die nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen, zum Beispiel Eifersucht; (Blut-)Rache; übersteigertes Ehrgefühl, Hass; insbesondere Ausländer- oder Rassenhass).

Staatsanwalt Hans Christian Wolters gibt regelmäßig Auskunft über die Ermittlungen im Fall Maddie – das Foto zeigt ihn bei einer Pressekonferenz. In unserem Artikel erläutert er die grundlegenden Unterschiede zwischen Totschlag und Mord.
Staatsanwalt Hans Christian Wolters gibt regelmäßig Auskunft über die Ermittlungen im Fall Maddie – das Foto zeigt ihn bei einer Pressekonferenz. In unserem Artikel erläutert er die grundlegenden Unterschiede zwischen Totschlag und Mord. © dpa | Ole Spata

Die zweite Gruppe der Mordmerkmale beschreibt besonders gefährliche und verwerfliche Ausführungsarten der Tötung: Heimtücke (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tötung), Grausamkeit (wer seinem Opfer gefühllos und unbarmherzig Schmerzen oder körperliche beziehungsweise seelische Qualen zufügt, die über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen) oder gemeingefährliches Mittel (wenn die Tötung für eine unbestimmte Anzahl von Personen eine vom Täter nicht zu kontrollierende Gefährdung mit sich bringt). Beispiele sind eine Amokfahrt über Gehwege, der Einsatz einer Bombe oder die Vergiftung von Trinkwasser.

Schließlich gibt es noch die Mordmerkmale, die auf die Verwerflichkeit des Tötungsziels abstellen, nämlich die Tötung, um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken: Beispiele sind die Tötung eines Leibwächters, um anschließend das eigentliche Opfer zu töten, oder das Töten eines Geldboten, um an die Geldkassette zu erbeuten – oder der Mord etwa an einem Vergewaltigungsopfer, um Zeugen zu beseitigen.

Was ist ein Totschlag?

Wenn keines der Mordmerkmale vorliegt, handelt es sich bei einer vorsätzlichen Tötung um einen Totschlag. Das ist häufig bei eskalierenden Streits der Fall, bei denen es um irgendwelche Belanglosigkeiten geht: A kippt versehentlich das Bier von B aus, es entwickelt sich eine verbale Auseinandersetzung mit Beleidigungen und dann ersticht A den B oder umgekehrt.

Wie unterschiedlich werden Mord und Totschlag bestraft?

Ein Mord wird in Deutschland mit lebenslanger Haft bestraft. Beim Totschlag beläuft sich der Strafrahmen auf 5 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Was bedeutet „Schwere der Schuld“?

Beim Mord ist die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld möglich. Sie liegt zum Beispiel vor, wenn der Täter bei der Tat mehrere Mordmerkmale gleichzeitig verwirklicht, etwa Heimtücke und Habgier. In diesem Fall ist eine (sonst generell mögliche) Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren ausgeschlossen.

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Was bedeutet „strafmündig“?

Strafmündigkeit meint das Erreichen eines Alters, ab dem einem Menschen vom Gesetzgeber zugetraut wird, die Folgen seiner Handlungen so weit zu überblicken und die Verstandesreife zu besitzen, dass er bewusst anderen schaden kann und daher für diese Handlungen die strafrechtliche Verantwortung übernehmen muss. Das Gesetz bestimmt in § 19 StGB, dass Personen unter 14 Jahren schuldunfähig (und damit strafunmündig) sind.

Was gilt im Jugendstrafrecht?

Im Jugendstrafrecht hat grundsätzlich der Erziehungsgedanke Vorrang vor dem Strafanspruch des Staates. Im Jugendgerichtsgesetz (JGG) heißt es dazu in § 2: „Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten.“

Wer wird nach Jugendstrafrecht verurteilt?

Jugendstrafrecht gilt zwingend nur für Jugendliche, die zur Tatzeit 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Es kann aber auch dann bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren angewendet werden, wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit und Lebensumstände ergibt, dass der Täter in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder es sich nach Art der Tat um eine Jugendverfehlung handelt. Mehr dazu: „Wenn Kinder töten, dann ist eine Zufallstat eher auszuschließen“

Was geschieht, wenn Jugendliche Mord oder Totschlag begehen?

Gemäß § 18 JGG kann bei einem Mord durch einen Jugendlichen eine Jugendstrafe von maximal 10 Jahren verhängt werden. Eigentlich können bei Jugendlichen (14-17 Jahre alt) nur bis zu 5 Jahre Jugendstrafe verhängt werden. Handelt es sich aber bei der Tat um ein Verbrechen, für das Erwachsene im Höchstmaß mehr als 10 Jahre erhalten können (z.B. Mord und Totschlag), dann kann eine Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden. Bei Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) ist eine Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren möglich. Bei Mord können sie eine Jugendstrafe von bis zu 15 Jahren erhalten. Diese Höchststrafe ist quasi das Äquivalent zur besonderen Schwere der Schuld im Erwachsenstrafrecht.

Beziehen Jugendgerichte auch die Expertise etwa des Jugendamtes oder von Kinderpsychologen/-psychiatern ein?

Bei Jugendgerichtsentscheidungen wird immer die Jugendgerichtshilfe als Teil des Jugendamtes beteiligt. Die Jugendgerichtshilfe erstellt einen Bericht über die Entwicklung des Jugendlichen (familiärer Hintergrund, persönliche Entwicklung, schulischer Werdegang). Ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe nimmt an der Hauptverhandlung teil und macht auch einen Vorschlag, wie die Tat aus seiner Sicht zu ahnden ist. Jugendpsychologen werden beteiligt, wenn psychologische Probleme in einem Maß ersichtlich werden, dass durch die mögliche psychische Erkrankung die Schuldfähigkeit des Jugendlichen erheblich eingeschränkt sein könnte.

Wie unterscheiden sich Jugendanstalten von den Justizvollzugsanstalten für Erwachsene?

In Jugendanstalten spielt der Erziehungsgedanke eine maßgebliche Rolle. Wesentliche Elemente des Jugendvollzugs sind daher neben der sicheren Unterbringung der Gefangenen auch ein vielfältiges Angebot an schulischen Bildungs- und beruflichen Ausbildungsmaßnahmen sowie Arbeitsplätzen und gezielte Trainings- und Behandlungsprogramme. Nach ausführlicher Diagnostik in der Aufnahmeabteilung wird für jeden Gefangenen ein verbindlicher Erziehungs- und Förderplan erstellt, der Auskunft gibt über die vorgesehenen Ausbildungs-, Arbeits-, Trainings- oder Fördermaßnahmen.