Lüneburg. Das OVG in Lüneburg hegt Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Redakteure Dirk Breyvogel und Christian Franz diskutieren dazu.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zur Ausgangssperre in Hannover könnte Signalwirkung haben. Am Mittwoch, dem Tag nach der Entscheidung, wonach die Ausgangsbeschränkung keine notwendige Schutzmaßnahme sei, da sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße, ging beim OVG die nächste Beschwerde aus dem Landkreis Celle ein. Dort hatte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom Dienstag den Eilantrag gegen die Ausgangssperre abgelehnt.
red