Braunschweig. Coronavirus: Hunderte Hotelgäste sitzen auf Teneriffa fest. Auswärtiges Amt: Ob der Staat ihre Mehrkosten trägt, hängt von spanischen Recht ab.

Auf Teneriffa wurde wegen des Coronavirus ein Hotel unter Quarantäne gestellt. Wer trägt eigentlich die Kosten der Urlauber für den längeren Aufenthalt? Ich denke dabei an Verpflegung, Verdienstausfall, Kosten für Flughafen-Parkhaus oder Pflegegebühr für Haustiere in der Tierpension.

Dies fragt unser Leser Norbert Troska aus Peine.

Zum Thema recherchierte Andreas Eberhard.

Das wegen Coronavirus-Fällen unter Quarantäne gestellte Hotel auf Teneriffa ist weiterhin durch die Polizei abgeriegelt. „Wir können zwar aus dem Gebäude, dürfen aber das Hotelgelände nicht verlassen“, sagte der deutsche Urlauber Lars Winkler am Mittwoch im Telefoninterview der Deutschen Presse-Agentur. „Viele Leute bleiben aber im Zimmer.“

Wie schon im Fall der mehreren Hunderte Passagiere auf dem Kreuzfahrtschiff „Diamond Princess“, das wegen zwei Wochen lang im japanischen Yokohama unter Quarantäne stand, bedeutet die Isolation für die Urlauber nicht nur, dass sich ihre Rückkehr nach Hause verzögert. Wie unserer Leser andeutet, ist auch denkbar, dass für sie erhebliche Mehrkosten entstehen. Wer trägt diese?

Lohnfortzahlung „in bestimmten Fällen“

Sveja Eberhard, Leiterin des Bereichs „Politik, Forschung und Presse“ der AOK Niedersachsen geht in ihrer Antwort an unsere Zeitung vor allem auf die Frage möglicher Verdienstausfälle ein. Während im Falle einer Erkrankung die normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelte, sei dies bei reinen Vorsichtsmaßnahmen nicht der Fall. Hier sei durch das Infektionsschutzgesetz (Paragraf 56) geregelt, „dass in bestimmten Fällen bei Ansteckungsverdächtigen der Arbeitgeber das Entgelt in voller Höhe weiterzahlen muss“. Der Arbeitgeber könne sich diese Auslagen „auf Antrag von der zuständigen Behörde“ erstatten lassen. In Niedersachsen seien dies die Landkreise und die kreisfreien Städte.

Auswärtiges Amt: Kostenübernahme nach spanischem Recht

Auch beim Landesgesundheitsministerium fragte unsere Zeitung nach. Dessen Sprecherin verwies auf die Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes (AA) in Berlin, das in enger Absprache mit dem Robert-Koch-Institut die Deutschen im Ausland betreue und, falls nötig, Maßnahmen ergreife. Auf die Frage, wer Mehrkosten für Unterbringung, Verpflegung oder Rückreise von im Ausland isolierten Deutschen trägt, hieß es aus dem AA: „Die Frage einer möglichen staatlichen Übernahme der Kosten, die durch behördliche oder gerichtliche Anordnungen entstehen, richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des jeweiligen Staates.“ Das heißt, im Fall der festsitzenden Teneriffa-Urlauber entscheiden die spanischen Gesetze.

Eine entsprechende Anfrage richtete unserer Zeitung auch an den Reiseveranstalter TUI in Hannover, über den bis vor kurzem Aufenthalte im „H10 Costa Adeje Palace“ gebucht werden konnten. „Leider können wir zu diesem Thema noch keine Aussage treffen“, hieß in der Antwort. Derzeit stehe die „Versorgung und Ansprache“ der Gäste im Vordergrund.

Für das abgeriegelte Hotel hat TUI Deutschland am Dienstag für alle Anreisen bis zum 13. März einen Buchungsstopp verhängt. Derzeit sind rund 200 Gäste in dem Hotel, die über den Konzern gebucht haben – davon buchten den Angaben zufolge etwa 35 Gäste ihren Aufenthalt über TUI Deutschland.

Italiener aus Reisegruppe positiv auf Corona getestet

Auslöser der Isolierung des Hotels am Dienstag im Südwesten Teneriffas war ein positiver Test auf den Covid-19-Erreger bei einem Touristen aus Norditalien. Neben seiner Frau wurden mittlerweile zwei weitere Italiener aus seiner Reisegruppe positiv getestet, wie die Gesundheitsbehörden der Kanarischen Inseln mitteilten. Sie werden im Krankenhaus behandelt.

Laut dem Hotelgast Winkler ist die Situation im Hotel ruhig: „Wir harren der Dinge, die da kommen“. Kritisch beurteilte der Deutsche die Informationspolitik des Hotelmanagements und der Behörden: „Alles, was wir zum Thema wissen, haben wir aus dem Netz.“