Braunschweig. Seit Anfang des Jahres darf Bisphenol A in Thermopapier nicht mehr verwendet werden.

Wie passt die Bonpflicht mit dem Verbot des momentan üblichen Thermopapiers zusammen? Gibt es schon Alternativen?

Das fragt unser Leser Dominique Hollmann auf unserer Facebook-Seite

Die Antwort recherchierte Katrin Schiebold

Ob Kassenbons, Eintritts- und Fahrkarten oder Kofferetiketten – sie alle werden auf so genanntem Thermopapier gedruckt. Dabei wird der Druck ohne Farbauftrag durch Hitze erzeugt. Der Farbstoff des Papiers wird dabei chemisch entwickelt. Umstritten war tatsächlich vor allem, dass bislang Bisphenol A zur Thermobeschichtung eingesetzt wurde – eine Chemikalie, die als schädlich gilt.

Laut Umweltbundesamt ist Bisphenol A hormonell wirksam und kann die Fortpflanzungsfähigkeit von Lebewesen beeinträchtigen. Studien hätten belegt, dass der Stoff bei Fischen und Amphibien Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Auch könne die Substanz beim Menschen über die Haut in den Körper gelangen. Landen die Bisphenol-A-haltigen Kassenzettel im Altpapier, könne der Stoff über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier zudem über das Abwasser in die Umwelt gelangen.

Als „besonders besorgniserregender Stoff“ ist Bisphenol deshalb ab diesem Jahr als Beschichtung von Thermopapier verboten. Das geht auf eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2016 zurück. Diese schreibt einen Grenzwert von unter 0,02 Prozent für BPA in Thermopapier vor, was quasi einem Verbot des Stoffes gleichkommt.

Inzwischen gibt es etliche Anbieter solcher Papiere, die BPA-freie Produkte anbieten. Auch gibt es andere Alternativen: Die Firma „Ökobon“ aus Aindling bei Augsburg vertreibt zum Beispiel Papierrollen aus nachhaltiger Holzwirtschaft und ohne chemische Farbentwickler oder Phenole. Diese dürfen ganz normal mit dem Papiermüll entsorgt werden. Einen Nachteil haben die Rollen trotzdem: Sie sind teurer als die bisher verwendeten.

Das Wirtschaftsministerium in Hannover weist zudem darauf hin, dass Kassenbons nicht zwingend ausgedruckt werden müssen – und der Papierberg somit reduziert werden kann. „Ein Beleg kann mit Zustimmung des Empfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden“, sagt ein Sprecher. Hierzu gebe es bereits mehrere am Markt praktizierte Verfahren, „die sicherlich im Laufe der Zeit bei entsprechender Nachfrage auch erweitert und ausgebaut werden“. Sollten künftige technische und digitale Verfahren und Technologien ein angemessenes Äquivalent zum jetzigen Belegausdruckverfahren bieten, könne sicherlich darüber nachgedacht werden, vom Pflicht-Ausdruck Abstand zu nehmen und diesen zu ersetzen.

Sogenannte E-Bons beurteilt der Bäckerinnungsverband Niedersachsen-Bremen dagegen skeptisch. Zwar sei ein E-Bon für den Umweltschutz sinnvoll, sagt Sprecherin Babette Lichtenstein van Lengerich. Technisch sei dieser Weg aber noch nicht ausgereift. So gebe es einzelne Bäcker, die anbieten, einen QR-Code zu scannen, und andere, die den Bon per Mail verschicken. Doch das sei zeitlich sehr aufwendig. Außerdem sei noch nicht geklärt, ob diese Varianten den Finanzämtern genügen. Zudem gebe es Datenschutzbedenken. Auch der Handelsverband betonte gegenüber der Deutschen-Presse-Agentur, eine digitale Lösung sei „nicht der Königsweg“, da die Kunden Daten wie Mailadresse oder Handynummer preisgeben müssten.