Braunschweig. In dem letzen Teil der Serie zum Lesertelefon „Berufsausbildung und Studium“ geht es um die Möglichkeiten der Studienfinanzierung.

Die erste Ausbildungsförderung für Studierende gab es bereits 1957. Mehr als 550.000 Studenten haben im Jahr 2017 Bafög erhalten und dennoch gibt es viele Schulabgänger und Studienanfänger, die Fragen zum Bafög haben. Experten haben die Fragen unserer Leserinnen und Leser im Rahmen eines Lesertelefons beantwortet.

Kann ich für mein Studium Bafög beantragen?

Sie haben dann Anspruch auf Ausbildungsförderung für Ihr Studium, wenn Sie nicht über die für Ihren Lebensunterhalt und Ihr Studium erforderlichen Mittel verfügen. Für die Bemessung des Bafög werden Ihr Einkommen und das Ihrer Eltern zugrunde gelegt. Grundlage für die Berechnung des elterlichen Einkommens ist das vorletzte Kalenderjahr vor der Beantragung des Bafög. Wenn Sie während des Studiums Geld verdienen, wird Ihr aktuelles Einkommen in die Berechnung der Ausbildungsförderung einbezogen.

Ledige, kinderlose Studierende dürfen 450 Euro zum Bafög hinzuverdienen, ohne dass es zur Anrechnung kommt. Bafög wird grundsätzlich für 12 Monate gewährt, danach muss es neu beantragt werden.

Ich absolviere ein Pflichtpraktikum für mein späteres Verfahrenstechnik-Studium. Kann ich in dieser Zeit Bafög erhalten?

Wenn es die jeweilige Studienordnung des Studienganges fordert, ist ein solches Praktikum förderfähig, sie können daher Bafög beantragen.

Wie viel eigenes Vermögen darf ich haben, wenn ich studentisches Bafög beantrage?

Der Freibetrag ab dem Wintersemester 2019/2020 liegt bei 7500 Euro, zum Wintersemester 2020/21 erhöht sich dieser Betrag auf 8200 Euro, was darüber ist, wird für die Bemessung des studentischen Bafög angerechnet. Dazu zählen Barvermögen, Sparguthaben, Sparverträge und auch Autos. Ist ein Fahrzeug jedoch notwendig, um die Hochschule zu erreichen, könnte dieser Teil des Vermögens unter Umständen freigestellt werden. Zeitnahe Überschreibungen von Vermögensteilen auf Dritte wie die Eltern helfen nicht. Entscheidend für die Gewährung des Bafög ist jedoch nicht das Vermögen der Eltern, sondern das Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr, bei wesentlicher Verschlechterung des Einkommens kann auch ein Antrag auf Berechnung nach aktuellem Einkommen gestellt werden.

Kann ich auch Bafög für ein duales Studium beantragen?

Ja, wenn es sich um duales Studium mit integrierter Berufsausbildung oder ein praxisintegrierendes Studium handelt sind auch diese Studiengänge förderfähig, wenn Sie als Student an der Hochschule eingeschrieben sind. Stellen sie ungeachtet Ihrer möglichen Vergütung seitens des Betriebes einen Antrag auf Bafög, auch wenn Sie nur eine geringe Ausbildungsförderung erhalten.

Wann muss ich das studentische Bafög zurückzahlen?

Sie müssen den Darlehens-Anteil des Bafög fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des ersten Ausbildungsabschnittes (in der Regel der Bachelorstudiengang) zurückzahlen. Die Höhe der Rückzahlung des Darlehensanteils ist ab dem kommenden Wintersemester auf 10.010 Euro begrenzt.

Auf welchen Satz wird das studentische Bafög in diesem Jahr erhöht?

Für das kommende Wintersemester 2019/2020 auf den Höchstsatz von 853 Euro und für das darauffolgende Wintersemester 2020/21 auf 861 Euro.

Erhalte ich weiter Auslands-Bafög, wenn ich derzeit noch in England studiere und der Brexit kommt?

Ja, es gilt für Sie Vertrauensschutz, wenn Sie für Ihr Studium bereits vor dem Brexit Ausbildungsförderung erhalten haben. Für Studenten, die nach dem Brexit Bafög für ein Studium in England beantragen, ist abzuwarten, welche Regelungen getroffen werden.

Kann ich mein Studienfach mit Hinblick auf die Bafög-Förderung wechseln?

Bis zum Beginn des vierten Fachsemesters ist es auch als Bafög-Bezieher möglich, das Studienfach aus wichtigem Grund zu wechseln, ohne dass Ihnen finanzielle Nachteile entstehen. Sie müssen jedoch den Fachwechsel unverzüglich umsetzen, wenn Ihnen der wichtige Grund bekannt ist. Wichtige Gründe sind etwa mangelnde Eignung oder ein Neigungswandel. Nach Beginn des 4. Fachsemesters ist ein Wechsel des Studienfaches nur noch möglich, wenn ein unabweisbarer Grund vorliegt, der Ihnen die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung unmöglich macht.

Wichtige Websites

www.studieren-in-niedersachsen.de: Überblick über Studienmöglichkeiten in Niedersachsen

www.ausbildungplus.de: Informationen über duale Studienmöglichkeiten

www.hochschule-dual.de: Informationen über duale Studienmöglichkeiten

www.wegweiser-duales-studium.de: Informationen über duale Studienmöglichkeiten

www.stipendiumplus.de: Informationen über Stipendien für das Studium

www.aufstiegs-bafoeg.de: Informationen über Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Beruf (Aufstiegs-BAföG)