Braunschweig. Professor Achim Enders von der TU-Braunschweig spricht im Interview über den Einfluss elektromagnetischer Felder.

Wenn heute über Umweltbelastungen diskutiert wird, dann geht es häufig um CO2, Stickoxide und Feinstaub, die beim Verbrennen fossiler Energie entstehen beziehungsweise freigesetzt werden. Um insbesondere den CO2-Ausstoß zu senken, sollen weite Teile der Mobilität und auch der industriellen Produktion elektrifiziert werden.

Das Ziel: Nicht mehr Öl und Gas sollen Energie liefern, sondern von Strom abgelöst werden, den Wind, Sonne und Wasser umweltfreundlich erzeugen. Parallel zu dieser Entwicklung wird die Digitalisierung noch mehr die unterschiedlichsten Lebensbereiche durchdringen – unter anderem auch, um Energie zu sparen.

Für die unterschiedlichsten digitalen Anwendungen und Dienstleistungen müssen per Funk Datenpakete gesendet werden. Dafür wird das 5G-Mobilfunknetz in Deutschland aufgebaut. Mehr Elektrifizierung und mehr Digitalisierung werden allerdings zum einem Mehr an elektromagnetischen Feldern führen.

Was bedeutet diese Entwicklung für Mensch und Umwelt? Wird die Diskussion um CO2, Stickoxide und Feinstaub in naher Zukunft abgelöst von einer Diskussion um die Schädlichkeit von „Elektro-Smog“? Antworten gibt Professor Achim Enders, Leiter des Instituts für elektromagnetische Verträglichkeit an der TU Braunschweig und stellvertretender Vorsitzender der Strahlenschutzkommission, die das Bundesumweltministerium in Fragen des Strahlenschutzes berät.

Herr Professor Enders, wie gefährlich ist „Elektro-Smog“?

Es bestehen unzweifelhaft gesundheitliche Gefahren durch elektromagnetische Felder, wenn sie zu groß sind – das heißt, wenn die Grenzwerte deutlich überschritten werden. Grundsätzlich mag ich den Begriff „Elektro-Smog“ aber nicht, weil er negativ besetzt ist. Nicht selten wird in Zusammenhang mit „Elektro-Smog“ eine diffuse, nicht wissenschaftliche Diskussion über spekulative Wirkungen elektromagnetischer Felder unterhalb der Grenzwerte geführt.

Aus wissenschaftlicher Sicht gilt aber: Nicht die elektromagnetischen Felder an sich können eine Gefahr darstellen, sondern ihre Dosierung. Die Grenzwerte sind aus wissenschaftlicher Sicht nach wie vor in Ordnung – trotz intensiver Suche und jahrzehntelanger Forschung konnten keine Wirkungen unterhalb der Grenzwerte festgestellt werden. Selbst einen nur annähernd nachvollziehbaren theoretischen Wirkmechanismus gibt es dafür nicht, im Unterschied zu den meisten anderen möglichen Umwelteinflüssen.

Welche Gefahren bestehen, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden?

Dann sind zwei Effekte zu beobachten: Bei hochfrequenten elektromagnetischen Feldern wie etwa vom Handy oder der Mikrowelle kommt es zur Wärmeübertragung, die beim Handy natürlich auf unschädliche Werte durch die Einhaltung der Grenzwerte beschränkt bleibt. Bei einer deutlichen Überschreitung der Grenzwerte könnte die Wärmeübertragung aber zu unterschiedlichen körperlichen Belastungen führen.

Bei niederfrequenten elektromagnetischen Feldern, die von Elektroleitungen oder Haushaltsgeräten ausgehen, kann es bei starker Überschreitung der Grenzwerte zur Stimulation von Muskeln und Nerven kommen. Physikalisch ist das dasselbe wie beim Stromschlag. Nur passiert das in der Praxis eben so gut wie nie, selbst im Kernspintomografen in der Medizin nicht, der die mit Abstand stärkste Quelle für elektromagnetische Felder am Menschen darstellt.

Entstehen durch den Aufbau des 5G-Netzes neue Gefahren?

Das ist derzeit nicht erkennbar. Bei den etablierten Mobilfunk-Frequenzen gab es trotz intensiver Forschung keinen Befund, der negative Auswirkungen unterhalb der Grenzwerte ausweist. Auch die 5G-Frequenzen, die aktuell versteigert worden sind, sind als ungefährlich zu betrachten. Sie gehören nämlichen dem gleichen Bereich an wie die schon jahrzehntelang genutzten Handy-Frequenzen.

Das gilt ebenso, wenn künftig noch höhere Frequenzbereiche zum Einsatz kommen – hierzu gibt es Untersuchungen. Zwar ist die experimentelle Befundlage dünner als bei älteren Mobilfunknetzen. Dennoch können die Ergebnisse übernommen werden.

Warum?

Wenn wir auf die Wärmewirkung der hochfrequenten elektromagnetischer Felder blicken, ist es egal, ob die Frequenz in Zukunft 20 Gigahertz beträgt oder wie jetzt versteigert nur bis 3,5 Gigahertz. Die Wärmeentwicklung ist vergleichbar. Zwar entsteht bei einer möglichen 5G-Nutzung von 20 Gigahertz-Frequenzen etwas mehr Wärme in der Haut, aber sie dringt im Gegensatz zu den Frequenzen der Vorgänger-Mobilfunknetze nicht mehr so tief in den Körper ein.

Es ist also nicht erforderlich, die Grenzwerte anzupassen?

Im Sinne einer Vorsorge vor bisher nicht erkannten Wirkungen klingt eine Anpassung zunächst vernünftig, in einigen Gebieten Europas versucht man das. Dabei ist aber recht merkwürdig, dass solche Vorsorgewerte nur für die Mobilfunk-Basisstationen angewendet werden und nie für die Handys selbst. Dabei machen die Handys den Großteil, definitiv immer mehr als 90 Prozent, unserer heutigen Feldeinwirkungen aus.

Außerdem sind Vorsorgewerte absolut willkürlich, soll man sie zum Beispiel bei 10 Prozent oder bei ein Promille der jetzigen Grenzwerte ansetzen? Die Grenzwerte sind übrigens auch schon mit großen Sicherheitsreserven zu schädlichen Wirkungen abgeleitet. Bei der Einführung des Mobilfunkstandards UMTS sind 15 Millionen Euro in entsprechende Forschung geflossen. Die Grenzwerte mussten dennoch nicht angepasst werden. Es gibt derzeit keinen Anlass für eine Berichtigung noch für eine wie auch immer geartete Beunruhigung.

Mit dem Ausbau des 5G-Netzes werden mehr Sendemasten aufgebaut als bisher. Erhöht das nicht die Strahlenbelastung?

Die Feldeinwirkungen durch die Basisstationen sind – wie gesagt – ohnehin sehr klein. Deshalb wird sich die Gesamtsituation im Schnitt auch bei 5G kaum ändern. Natürlich werden sich Verschiebungen bei den Feldeinwirkungen ergeben. Das dichtere Netz an 5G-Basisstationen ist erforderlich, weil mehr Daten schneller transportiert werden sollen.

Allerdings müssen sich die Betreiber der Mobilfunknetze abstimmen, damit die Verteilung der Sendeantennen tatsächlich geregelt erfolgt und sich auf einer Litfaßsäule nicht plötzlich zehn Stationen befinden. Dafür sind gegebenenfalls Verordnungen notwendig.

Welche Strahlung ist gefährlicher, die des Sendemasten oder die des Empfängergeräts, etwa des Smartphones?

Smartphones haben deutlich höhere Werte am Menschen zur Folge als Mobilfunkmasten, das ergibt sich aus der Entfernung, und dennoch sind hier keine Gefährdungen erkennbar. Die Leistung eines Sendemasten erreicht die eines Smartphones erst bei einem Abstand von zehn Metern oder weniger.

Die angedachten 5G-Stationen in der direkten Umgebung werden sogar vergleichbar zum Handy selbst sein, aber man wird dennoch nicht seinen Kopf drauflegen. Das Handy ist und bleibt deshalb auch bei 5G mit Abstand die stärkste Strahlenquelle. Mehr 5G-Sender führen dann sogar zu einer Abnahme der individuellen Strahlendosis! So paradox das klingt: Größere Nähe des Smartphones zur 5G-Station führt dazu, dass die Sendeleistung des Smartphones runtergeregelt wird.

Autos werden in Zukunft vollständig ans Internet angebunden, sie halten ständigen Funkkontakt. Erhöht sich dadurch die Gefahr einer Strahlenbelastung für die Insassen?

Nein, sie werden nicht gefährdet. Die Funkantennen befinden sich ohnehin außen am Fahrzeug.

Mit dem Schwenk der Autobauer zur Elektro-Mobilität wird es zum Netzausbau und zum Aufbau von Ladestationen kommen. Wie bewerten Sie die daraus resultierende Zunahme elektromagnetischer Felder?

Das ist nach aktuellem Stand der Forschung grundsätzlich unproblematisch. Einzig beim Aufbau von Schnellladestationen könnte es Probleme geben, die Grenzwerte einzuhalten. Dort müssen gegebenenfalls besondere Vorkehrungen getroffen werden, um die Felder zu verkleinern. Diese Lösungen – etwa die koaxiale Führung der Leitungen oder entsprechend dicke Ummantelungen – werden aber Kosten verursachen.

Kritischer sehe ich induktive Ladestationen, also das Stromladen ohne Kabel. Solange für dieses kontaktlose Laden eine spezielle Platte eingesetzt wird, die dicht an das Fahrzeug gefahren werden kann, bleiben die Streufelder klein. Ohne einen solchen Mechanismus aber können die Streufelder sehr groß werden, gerade bei den gewünscht hohen Leistungen zum Schnellladen – und das wäre nicht hinnehmbar.

Sie betonen, dass der Aufbau von 5G, Digitalisierung und E-Mobilität unkritisch ist, so lange die Grenzwerte eingehalten werden. Wird es erforderlich sein, das Einhalten zu kontrollieren oder eine regelmäßige Hauptuntersuchung für Geräte und Sendemasten wie etwa beim Auto einzuführen, eine Art Strahlenschutz-Tüv?

Das halte ich für übertrieben. Die Konstruktion der Geräte und Anlagen soll von vornherein das Einhalten der Grenzwerte sicherstellen. Dafür gibt es feste Vorschriften. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass sich die Werte im laufenden Betrieb nach oben ändern. Die Strahlenschutzkommission empfiehlt darüber hinaus, dass die Hersteller die Grenzwerte nicht vollständig ausschöpfen. Dies ist übrigens eine Empfehlung schon aus dem Jahr 2007, die bisher leider kaum berücksichtigt wird.

Fakten:

Das Kürzel 5G steht für die fünfte Mobilfunk-Generation.

Elektromagnetische Felder bestehen aus elektrischen und magnetischen Feldern und treten überall dort auf, wo Strom fließt. Diese Felder existieren in der Natur, können aber auch künstlich erzeugt werden – etwa durch Haushaltsgeräte, Industrieanlagen oder den Mobilfunk. Elektromagnetische Felder speichern und transportieren Energie.

Die Bezeichnung Feld bezieht sich auf die räumliche Verteilung.

Von den elektromagnetischen Feldern gehen Wellen aus, sie entstehen, wenn sich ein elektromagnetisches Feld ausbreitet. Die Schwingung der Wellen wird in Hertz gemessen. Ein Hertz entspricht einer Schwingung je Sekunde.

Die entstehende Strahlung beschreibt den Energietransport.

Unterschieden wird unter anderem in niederfrequente und hochfrequente elektromagnetische Felder. Niederfrequente Felder gehen unter anderem von Haushaltsgeräten aus, hochfrequente Felder unter anderem vom Mobilfunk. Niederfrequente Felder bewegen sich in einer Frequenz von oberhalb 0 Hertz bis 100 Kilohertz, hochfrequente Felder in einer Frequenz von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz.

Grenzwerte legen die maximal erlaubten Feldstärken fest und damit die Intensität des jeweiligen elektromagnetischen Feldes.