Braunschweig. Rechtsanwalt Burkhard Benecken erklärt in seinem Buch, wie ungerecht es in Strafverfahren zugehen kann.

Landgericht Essen im März 2017. Es geht um den Sprengstoff-Anschlag auf den Sikh-Tempel, drei Menschen waren gut ein Jahr zuvor dabei verletzt worden. Angeklagt sind drei Jugendliche, die mit der Terrormiliz Islamischer Staat sympathisiert haben sollen. Der Haupttäter, Yusuf T., wird zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt, sein Kumpel Tolga I. war im engsten Kreis der Mitwisser und Planer; er muss für sechs Jahre hinter Gitter. „Wieso bekommt Tolga fast so eine hohe Haftstrafe wie ich – obwohl er bei der Tat doch gar nicht dabei gewesen war?“, wird Yusuf T. später seinen Anwalt Burkhard Benecken fragen. Ist das gerecht?

Gerecht oder ungerecht – das ist eine von vielen Fragen, mit der sich der Jurist aus Marl immer wieder beschäftigt. Warum werden nach Volkes Meinung viele Schwerkriminelle zu milde bestraft, während andere mit „geringeren“ Vergehen jahrelang hinter Gitter müssen? Was ist eine subjektive Sicht und was sind wirklich Ungerechtigkeiten im System? Gibt es berechtigte Vorwürfe gegen den Justizapparat? Benecken kommt darüber mit einer Kollegin ins Gespräch und kurz darauf ist die Idee für ein Buch geboren. „Schreiend ungerecht“ heißt das 304-seitige Werk, in dem Benecken anschaulich beschreibt, was sich tagtäglich in unseren Polizeirevieren, Rechtsanwaltskanzleien und Gerichtssälen abspielt. „Die wahren Skandale in deutschen Strafverfahren bekommen kaum Schlagzeilen, entsprechend selten kümmern sich Politiker darum“, ist der Jurist überzeugt.

Im Mittelpunkt stehen elf wahre Fälle: Da ist zum Beispiel ein 42-jähriger Handelsvertreter, der in Streit mit seinem Nachbarn gerät und von diesem krankenhausreif geschlagen wird. Doch ein Strafverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung wird eingestellt: Es handele sich um einen Nachbarschaftsstreit und da bestehe kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, heißt es.

Da ist auch der 12-jährige Jonas, der im Internet einem pädophilen Betrüger auf den Leim geht. Das Sexvideo des Jungen landet nicht bei einem angebeteten Mädchen, sondern auf einer Pornoseite. Nachdem die Polizei den Täter aufgespürt hat, zieht sich das Verfahren so lange hin, bis er am Ende nicht mehr belangt werden kann. Schreiend ungerecht.

Immer wieder nennt Benecken Personalnot und Arbeitsüberlastung bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten als ein grundlegendes Problem. „Man muss viel mehr Geld investieren, um die Justiz zu stärken“, ist er überzeugt. Aber auch unabhängig von diesem Dauer-Missstand seien Änderungen im System unerlässlich. So schlägt der Rechtsanwalt mit Blick auf den Fall des 12-jährigen Jonas verbindlich festgeschriebene Fristen vor – sowohl für das Erstellen einer Anklageschrift als auch für den Beginn einer Hauptverhandlung. Am Beispiel des eskalierten Nachbarschaftsstreits kritisiert er die fehlende Möglichkeit der Beschwerde an eine höhere Stelle, wenn Ermittlungen mit dem Argument des angeblich fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt werden.

Kritik übt Benecken auch an dem Einsatz von Laienrichtern: In einem beschriebenen Fall urteilen sie über einen Arzt, der sich zu Unrecht wegen Vergewaltigung vor Gericht verantworten muss. Das mutmaßliche Opfer hatte den Mediziner beschuldigt; es war nach einem Seitensprung in Erklärungsnot gegenüber dem Ehemann geraten. Die zwei Schöffen glauben der Frau, obwohl die Beweise gegen sie sprechen – und überstimmen den Richter. Um eine solche Ungerechtigkeit zu vermeiden, empfiehlt Benecken, das Zahlenverhältnis der Richter beim amtlichen Schöffengericht umzukehren: zwei Berufs- sollten neben einem Laienrichter sitzen – und nicht umgekehrt.

Benecken geht auch mit seinen Anwaltskollegen hart ins Gericht. Zur Entlastung der Justiz seien Richter zuweilen bemüht, ein schnelles Geständnis zu erwirken – und finden in dem ein oder anderen Rechtsanwalt einen Verbündeten. Um ihr nächstes Pflicht-Mandat nicht zu gefährden, arbeiteten Pflichtverteidiger mitunter den Richtern zu – ohne die Interessen ihrer Mandanten zu berücksichtigen. „Die Klüngelei zwischen Richter und Verteidiger ist an vielen kleineren Gerichten der Regelfall“, hat Benecken beobachtet und fordert ein gerechteres und transparenteres Verfahren bei der Vergabe von Pflichtverteidigungen. Einem Beschuldigten müsste eine Liste mit Anwälten mit der Anklageschrift zugesendet werden.

Was den Rechtsanwalt aber besonders am Herzen liegt, ist der Umgang mit Tätern unter 14 Jahren, die bisher strafrechtlich nicht belangt werden können. Am Beispiel eines Jugendlichen aus dem Kosovo beleuchtet er, wie hilflos der Staat gegenüber kriminellen Kindern ist: Florentin fällt bis zu seinem 14. Geburtstag, über
50 Mal strafrechtlich auf. Er stiehlt, begeht Raubüberfälle, wird gewalttätig – ohne strafrechtliche Folgen. Benecken berät auch den ehemaligen Intensiv-Straftäter Muhlis Ari, der vor mehr als
20 Jahren als „Mehmet“ bundesweit bekannt geworden war. Bis zu seinem 14. Lebensjahr hatte er mehr als 60 Gewalttaten, Diebstähle und Erpressungen verübt. 1998 wurde der damals 14-Jährige in die Türkei abgeschoben.

Knast ist laut Benecken für Kinder keine Lösung. Eine negative Beeinflussung wäre dort praktisch unausweichlich. Er schlägt aber in Kinderstrafrecht mit pädagogisch sinnvollen Maßnahmen wie soziale Arbeitsstunden vor. „Es geht nicht um hohe Strafen, sondern um spürbare Konsequenzen.“ Auch der Einsatz von Schulpsychologen sollten an jeder weiterführenden Schule Standard sein – sie könnten Hilfe bei konkreten Problemen anbieten und Alarmsignale für kriminelle Aktivitäten oder Drogenmissbrauch schnell erkennen.

Die elf Beispiele in dem Buch sind nicht reißerisch, aber spannend erzählt. Jedes Kapitel endet mit einem Vorschlag, wie der Fehler im System behoben werden und was Betroffene in solch einem Fall tun kann. „Jeder kann schneller in Kontakt mit der Justiz kommen, als ihm lieb ist“, sagt Benecken. Sein Ziel sei es deshalb, Sensibilität bei den Lesern zu wecken. Auf der anderen Seite wünscht er sich, auch die Politik zu erreichen, indem er Schwachstellen benennt. „Wenn schon eine der schreienden Ungerechtigkeiten beseitigt wird, ist viel erreicht.“