Wolfsburg. Je früher eine Schadensmeldung erfolgt, desto besser stehen die Chancen auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft.

Unser Leser Hans Klös aus Wolfsburg schreibt:

Beim Hinflug in den Urlaub wurde mein Koffer beschädigt. Zurück zu Hause habe ich den Schaden innerhalb von sieben Tagen gemeldet. Bis heute habe ich keinen Ersatz bekommen.

Zum Thema recherchierte Andreas Eberhard

Ehrlich währt am längsten. Trotzdem bereut unser Leser Hans Klös im Nachhinein, in diesem Fall nicht die Unwahrheit gesagt zu haben: „Mein Fehler war, dass ich nicht behauptet habe, der Schaden sei erst auf dem Rückflug entstanden.“

Was war passiert? Auf dem Hinflug in den Fuerteventura-Urlaub mit der Tui wurde sein Koffer beschädigt: Die Zugvorrichtung seines Rollkoffers war kaputt. Zu allem Überfluss war sein Koffer der letzte, der überhaupt auf dem Gepäckband des Flughafens auf der Kanareninsel landete. „Der Transfer-Busfahrer und alle anderen Fahrgäste warteten schon ungeduldig auf mich“, schreibt Klös in seiner E-Mail an unsere Redaktion. Daher sei es ihm nicht möglich gewesen, den Schaden umgehend am Flughafen zu melden.

Dazu kam er erst nach seiner Rückreise – über zwei Wochen später. Da nach seiner mitternächtlichen Landung in Hannover der entsprechende Schalter nicht mehr besetzt war, schickte er von zu Hause eine Mail mit Foto an sein Reisebüro und bat um Schadenersatz.

Vergebens: „Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die vorgegebene Meldefrist von sieben Tagen gegenüber unserer Fluggesellschaft bei Gepäckschäden nicht eingehalten wurde“, schreibt die Tui. „Daher kann von unserer Seite keine Schadensregulierung erfolgen.“

Und der Reiseveranstalter hat recht. „Im Fall einer Beschädigung muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten“, heißt es im Montrealer Abkommen, das weltweit die Haftung bei Schäden während der Luftbeförderung regelt. Einfach gesagt: Je früher, umso besser die Chancen auf Entschädigung.

Spätestens bei seiner Ankunft im Hotel hätte Klös die Schäden am Koffer melden sollen, sagt Tuifly-Sprecher Aage Dünhaupt am Telefon. „Hätte der Reiseleiter das gleich vor Ort protokolliert, hätte man die Angelegenheit sicher regeln können.“ Wochen später lasse sich aber kaum mehr nachvollziehen, wie ein Schaden eingetreten sei.

Auch auf eine „kulante Regelung“ wird Klös vergebens hoffen. „Wir haften nur, wenn wir für den Schaden nachweislich verantwortlich sind“, schreibt ihm die Tui, und: „Allein die sofortige Meldung kann daher als Nachweis akzeptiert werden.“ Tuifly-Sprecher Aage Dünhaupt ergänzt: „Das Problem bei der Kulanz ist, dass wir alle Kunden gleichbehandeln wollen. Sonst kommen nachher andere Kunden und fragen zurecht: Warum bekommen wir nicht auch Geld zu zurück?“ Für den Flugpassagier Klös tue es ihm leid, so Dünhaupt. „Ich hoffe, der Schaden hält sich wenigstens im Rahmen.“