Braunschweig. Ein Computerverein will „Freifunk“ in Braunschweig etablieren. Die Idee: Jeder teilt seinen Internetzugang. Doch es gibt Risiken.

Unser Leser Robin Burek fragt via Facebook:

Wer übernimmt die Haftung? Derzeit ist es ja so, dass der Bereitsteller eines Netzwerkes dafür zuständig ist. Hafte ich dann auch für Straftaten, die über meinen Internetzugang begangen werden?

Die Antwort recherchierte Philipp Engel

Tatsächlich bietet die Idee des Freifunks ein Risiko – so schön der Gedanke auch ist, überall in der Stadt kostenlose W-Lan-Zugänge vorzufinden. Denn die Idee des Freifunks basiert darauf, dass Menschen ihr eigenes, privates Netzwerk für die Öffentlichkeit freigeben und so ihre Bandbreite teilen.

Die rechtliche Unsicherheit dabei ist, dass bei bestimmten Vergehen der Bereitsteller des offenen W-Lans haftbar gemacht werden kann. Für Straftaten, wie die Verbreitung von Kinderpornografie, gilt das allerdings nicht, es bezieht sich vor allem auf Urheberrechtsverletzungen, etwa wenn ein Nutzer geschützte Musik oder Filme im Internet bereitstellt.

Die Idee ist indes nicht ganz neu. In Paderborn etwa gibt es bereits 300 Zugriffspunkte. Gestartet ist man im Januar dieses Jahres – neben Privatleuten beteiligen sich örtliche Unternehmen am flächendeckenden Gratis-Internet. Auch in Berlin ist Freifunk verbreitet.

Angesteckt von dem Erfolg in Paderborn will der Computerverein „Stratum0“ auch in Braunschweig ein Freifunk-Netzwerk etablieren. Vereinsmitglied Lars Andresen erklärt, wie es funktioniert: „Wer seinen Internetzugang freigeben oder sich am Netzwerk beteiligen will, braucht zunächst einen Router.“ Der kostet je nach Ausstattung zwischen 15 und 50 Euro. Empfohlen werden „TP-Router“. Sie lassen sich für die Teilnahme am Freifunk besonders einfach einstellen. „Das machen wir auch hier bei uns im Verein“, sagt Andresen. Die Router könnte man zum Selbstkostenpreis bei „Stratum0“ kaufen. Zu Hause reicht es, den Freifunk-Router via Netzwerkkabel mit dem eigenen Router zu verbinden – fertig.

Da die Freifunk-Router auch untereinander kommunizieren können, entsteht dabei ein Netzwerk, das sich im Idealfall über die ganze Stadt erstreckt. In diesem ist es dann abseits des eigentlichen Internets möglich zu chatten, Daten zu tauschen oder gemeinsam Spiele zu spielen.

„Rechtlich gesehen ist man zwar noch nicht sicher. Faktisch gesehen allerdings schon.“
„Rechtlich gesehen ist man zwar noch nicht sicher. Faktisch gesehen allerdings schon.“ © Christian Eisele, Fachanwalt für IT-Recht.

„Das ist nicht nur in Braunschweig möglich, sondern in der ganzen Region“, erklärt Andresen weiter. „In Grassel und Wolfsburg stehen bereits Zugangspunkte.“ Ferner sei es so möglich, kleine ländliche Dörfer an das DSL-Netz anzubinden.

Rechtlich gibt es allerdings ein Problem, die sogenannte „Störerhaftung“. Sie besagt, dass der Besitzer eines offenen W-Lans haftbar für Verstöße gemacht werden kann, die über seine Internet-Verbindung geschehen.

„Dabei ist zwischen Rechtsverstößen und Straftaten zu unterscheiden“, erklärt Christian Eisele, Fachanwalt für IT-Recht von der Braunschweiger Anwaltskanzlei Jurawerk. „Eine Straftat setzt einen Vorsatz bei der Haupttat voraus.“ Stellt jemand also seinen privaten Internetanschluss zur Verfügung, ohne zu wissen, was dort passiert, ist er an einer Straftat, wie der Verbreitung von Kinderpornografie, nicht beteiligt, wird also auch nicht angeklagt.

Die „Störerhaftung“ hingegen bezieht sich vor allem auf das Urheberrecht. Wenn jemand über das Netzwerk Musik verschickt, dann kann dem Betreiber eine Abmahnung ins Haus flattern .

Dies will man beim Braunschweiger Freifunk-Projekt umgehen. Die vom Computerverein eingestellten Router sind so konfiguriert, dass die Daten nicht direkt ins Internet gesendet werden, sondern verschlüsselt an einen Server des Vereins.

Erst hier wird die Verbindung ins Internet hergestellt. „Wir sind die einzigen, die von außen sichtbar sind. Erstmal wären wir also haftbar“, erläutert Lars Andresen. Um sich davor zu schützen, erstellt der „Stratum0“-Server keine Logfiles und er schickt via VPN-Tunnel die Daten nach Schweden – der dortige Server ist für deutsche Abmahnanwälte außer Reichweite und auch dort gibt es keine Protokolle. Zudem gibt es die Störerhaftung in Schweden nicht.

WLAN

Der ursprüngliche Nutzer ist somit nicht mehr identifizierbar, surft also anonym durch das Netz. Da auch in Braunschweig keine Protokolle angelegt werden, bewegt man sich auch im Freifunk-Netzwerk selbst anonym. Andresen ist wichtig zu bekräftigen, dass es nicht darum geht, Musik zu tauschen. „Wir wollen uns nur absichern, nicht selbst belangt zu werden.“

Fachanwalt Eisele sagt dazu: „Rechtlich gesehen ist man zwar immer noch nicht sicher. Faktisch gesehen allerdings schon. Denn Abmahner können nach derzeitigem Stand von Technik und Rechtslage nicht zurückverfolgen, von welchem Anschluss der Verstoß begangen wurde.“

Freifunk-Netzwerke stehen dann noch in Konkurrenz zu Internet-Providern, wie Telekom oder Kabel Deutschland. Deren Vorteil: Sie unterliegen der Störerhaftung nicht. Sie haben ein Haftungsprivileg, da sie sonst nicht in der Lage wären, Internetanschlüsse bereitzustellen.

Sie bieten kommerzielle Versionen von Freifunk an. Kunden, etwa von der Telekom oder Kabel Deutschland, können ihre Anschlüsse freigeben – und im Gegenzug auf freigegebenen W-Lans anderer Kunden mitsurfen und auch öffentliche Hotspots kostenlos nutzen. Sie selbst werden bei der Durchleitung bevorzugt oder erhalten einen Ausgleich, um keine Bandbreite beim eigenen Netz-Anschluss zu verlieren. Sie surfen allerdings erkennbar im fremden W-Lan.

Auch beim Freifunk müssen Nutzer nicht auf ihre gewohnte Geschwindigkeit verzichten. Auf den Routern lässt sich einstellen, wie viel von seiner Bandbreite man der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen will.

Eine Gesetzesinitiative sieht nun vor, auch Gewerbe in den Genuss des Haftungsprivilegs kommen zu lassen – damit könnten Cafés oder Hotels ihren Gästen ein freies W-Lan ohne Registrierung ermöglichen. „Fraglich ist dann, ob ein Freifunk-Netzwerk nicht auch als gewerblich anzusehen ist“, sagt Eisele. Denn die Schwelle, gewerblich genannt zu werden, sei niedrig.

Erste Freifunk-W-Lans gibt es bereits in Braunschweig.