Braunschweig. Vorsicht ist bei der Beulenreparatur am Auto geboten: nicht immer ist die vorgeschlagene Methode richtig.

Unsere Leserin „Stephani“ schreibt auf unserer Internetseite:

Kein Wunder, dass die Wirtschaft in Deutschland so gut läuft. Erst Hochwasser und jetzt Gewitterschäden ohne Ende. Wohl dem der eine Elementarschadenversicherung hat (wenn sie denn zahlt).

Dazu recherchierte Philipp Engel.

Tatsächlich dürften einige Betriebe in der Region dieser Tage nicht unter Auftragsmangel leiden. Vor allem Dachdecker, Autoglaser und „Beulen-Doktoren“ haben nach dem Hagelsturm am Wochenende viel zu tun. Auch bei den zuständigen Versicherungen ist jetzt viel los. „Die Telefone glühen“, sagt etwa Christian Worms, Sprecher der VGH Versicherung.

Für die Hagelschäden sei eine Elementarversicherung nicht nötig, erklärt der Fachmann. Sie schützt Hausbesitzer bei Schäden wie Überschwemmungen, Lawinen, Erdbeben oder Vulkanausbrüchen.

Etwa jeder Fünfte bleibt auf dem Schaden sitzen

Hagelschäden hingegen sind über die normale Hausrats- oder Gebäudeversicherung abgedeckt, erklärt Worms. So auch Sturmschäden oder Blitzschläge. Bei Stürmen sehen die Versicherungen vor, dass eine Windstärke von acht oder mehr erreicht werden muss. Hagel hingegen sei unabhängig von der Windstärke abgedeckt.

„Bei Autos greift die Teilkaskoversicherung bei Hagelschäden “, erklärt Worms weiter. Rund 80 Prozent seiner Kunden sind mindestens teilkaskoversichert. Das verbleibende Fünftel bliebe im Fall eines Hagelschadens auf den Reparaturkosten sitzen.

Betroffene sollten sich jetzt schnellstmöglich bei ihrer Versicherung melden, rät der Experte. Dann würde der Termin mit einem Schadenregulierer vereinbart. „Bei einer Großlage, so wie jetzt, gibt es Sammelbesichtigungstermine“, erklärt Worms. Dabei werden die Schäden an einem zentralen Ort begutachtet – anders ließe sich der Flut der Anfragen kaum beikommen.

Wer nicht auf den Termin mit dem Gutachter der Versicherung warten will oder kann, solle die Schäden detailliert per Foto dokumentieren, damit sie nachvollziehbar sind.

Generell sei die Schadensregulierung nach Hagelschäden unproblematisch, sagt auch Maximilian Gehr, Versicherungsfachmann bei der Verbraucherzentrale Braunschweig. „Uns ist bisher kein Fall bekannt, wo eine Versicherung nach so einem Schaden nicht bezahlen wollte“, sagt Gehr.

Vorsicht beim „Beulendoktor“

In vielen Fällen verweisen die Versicherer an Vertragswerkstätten, in denen Schäden repariert werden sollen. Wer sich auf eigene Faust nach einem Instandsetzer umsieht, riskiert zusätzlichen Unmut, warnt der Bundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung (BVAT).

Für die Beseitigung von Hagelschäden gibt es laut BVAT zwei Methoden. Bei der „sanften Instandsetzung“ werden Dellen durch Drücken und Ziehen zurückverformt. Dadurch bleibt die Lackierung erhalten.

Bei anderen Verfahren werden die Dellen laut dem Verband durch Füllmasse, Schleifen und Überlackieren ausgeglichen. Hier sollten sich Autobesitzer schriftlich bestätigen lassen, dass die Werkstatt oder der Versicherer für reparaturbedingte Wertminderungen aufkommen.

Besondere Vorsicht sei geboten, wenn ganze Bauteile getauscht werden sollen, weil sie angeblich nicht mehr reparabel sind. Geschädigte sollten bei Unklarheiten die Meinung eines Betriebes einholen, der auf die sanfte Instandsetzung spezialisiert sei.

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