Schöningen. Sechs Menschen mussten in der Nacht zu Mittwoch ein Haus verlassen, da ein Müllhaufen brannte. Stunden später musste die Feuerwehr erneut ausrücken.

Gegen 3.15 Uhr am Mittwoch ist die Feuerwehr zu einem Feuer in die Hötensleber Straße in Schöningen ausgerückt. An einer Hauswand brannte laut Mitteilung der Wehr ein Sperrmüllhaufen und drohte, die Fenster zu beschädigen. Da sich die starke Rauchentwicklung in das Gebäude ausbreitete, ließ der Einsatzleiter zur Sicherheit die Bewohner evakuieren.

Die Feuerwehr Schöningen bei ihrem nächtlichen Einsatz.
Die Feuerwehr Schöningen bei ihrem nächtlichen Einsatz. © Feuerwehr Schöningen

Sechs Personen wurden durch Einsatzkräfte ins Freie gebracht und dort durch den Rettungsdienst kurz gesichtet. Das Feuer konnte schnell gelöscht werden. Im Anschluss wurde die Wohneinheit nochmals kontrolliert, damit die Mieter wieder in ihre Wohnungen konnten.

Die Polizei hat unterdessen die Tatverdächtige ermittelt. Sie stand erheblich unter Alkoholeinfluss und wurde zunächst zur Verhinderung weiterer Straftaten dem polizeilichen Gewahrsam zugeführt. Die Frau zeigte sich in ihrer Vernehmung bei der Polizei geständig. Im Anschluss wurde die Schöningerin in eine Spezialklinik eingewiesen. Die Feuerwehr Schöningen war mit etwa 20 Kräften vor Ort.

Schon wieder brennt es am Mittwoch in der Hötensleber Straße

Später am Mittwoch musste die Feuerwehr Schöningen erneut zu einem Feuer in der Hötensleber Straße ausrücken: In einem Holzfußboden wurde ein Schwelbrand festgestellt. Ein aufmerksamer Zeuge hatte Brandgeruch festgestellt und die Feuerwehr alarmiert. Beim Eintreffen der ersten Kräfte konnten diese eine Rauchentwicklung in einer leerstehenden Wohnung feststellen.

„Ein Truppe ging zur Erkundung unter schwerem Atemschutz in die betroffene Wohnung. Der Schwelbrand konnte schnell mittels C-Rohr gelöscht werden“, berichtet ein Feuerwehrsprecher. Ein größerer Schaden wurde rechtzeitig verhindert. Die Feuerwehrleute belüfteten die Wohnung und übergaben die Einsatzstelle der Polizei.

Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich auch in diesem Fall um vorsätzliche Brandstiftung. Inwieweit die Tat mit dem anderen Brand in der Hötensleber Straße zusammenhängt, ist Gegenstand der Ermittlungen.

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