Gifhorn. Die Ermittlung bei Infektionskrankheiten wird im Landkreis Gifhorn digitalisiert. Was sich für die Bürgerinnen und Bürger jetzt ändert.

Ab sofort wird der Landkreis Gifhorn seinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit dazu bieten, die Rückmeldung im Rahmen der Ermittlung bei gewissen Infektionskrankheiten (COVID-19, Influenza, Rotaviren, Noroviren) digital erledigen zu können. Das teilt der Landkreis mit.

Sobald das Gesundheitsamt die Benachrichtigung darüber erhält, dass bei einer Person eine meldepflichtige Krankheit vorliegt, ist es dazu verpflichtet, Ermittlungen hinsichtlich der Art, Ursache, Ansteckungsquelle und möglicher Ausbreitung der Krankheit anzustellen, heißt es weiter. „Diese Informationen dienen dazu, dass Ausbrüche möglicherweise eingedämmt werden können“, teilt der Landkreis mit. Außerdem würden die erhobenen Daten anschließend an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt und das Robert-Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Ein QR-Code leitet Gifhorner auf die entsprechende Internetseite weiter

In der Vergangenheit sei diese Ermittlung so durchgeführt worden, dass die gemeldeten Personen ein Anschreiben erhalten hätten, sich telefonisch beim Gesundheitsamt zu melden. Ab Februar 2024 sollen Personen, bei denen Covid-19, Influenza, Rotaviren oder Noroviren nachgewiesen wurden, ein Anschreiben erhalten, das über die Notwendigkeit der Ermittlung aufklärt. Außerdem werde dieses Anschreiben in Zukunft einen QR-Code enthalten, der die Bürgerinnen und Bürger direkt auf die entsprechende Internetseite des Landkreises führt, wo das der Krankheit entsprechende Onlineformular zur Verfügung steht.

„Die Formulare sind je nach Krankheit/Erreger unterschiedlich gestaltet, zudem gibt es verschiedene Versionen für volljährige und minderjährige Personen. Dieses Verfahren ist datenschutzrechtlich sicher, und den Formularen ist in jedem Fall automatisch eine Datenschutzerklärung vorgeschaltet“, so der Landkreis. Es sei derzeit (noch) nicht möglich, dieses Verfahren auch für andere meldepflichtige Infektionskrankheiten anzuwenden, da die Ermittlung sich bei speziellen Sachverhalten komplexer gestalte.

Gesundheitsamt Gifhorn kann weiter telefonisch erreicht werden

Zusätzlich liege die Auswahl dieser vier Infektionskrankheiten darin begründet, dass diese gerade saisonal bedingt in sehr hoher Zahl auftreten würden. In diesen Fällen erleichter das Angebot der digitalen Rückmeldung zum einen die Abarbeitung der Fälle im Fachbereich Gesundheit, zum anderen können die angeschriebenen Personen die Rückmeldung flexibler und unkomplizierter erledigen. „Natürlich ist es auch weiterhin möglich, das Gesundheitsamt telefonisch zu erreichen und die Ermittlung auf diesem Wege telefonisch mit einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zu erledigen“, heißt es abschließend.

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