Neubokel. Die Polizei hat am Sonntag bei Neubokel einen viel zu schnellen Geländewagen gestoppt. Der Fahrer war nicht angeschnallt – ein Kleinkind auch nicht.

Beamte der Polizeiinspektion Gifhorn haben am Sonntag auf der Bundesstraße 188 einen Autofahrer gestoppt – weil dieser mit Tempo 146 statt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von Tempo 70 unterwegs war. Die Polizisten hatten sich am Parkplatz bei Neubokel für Geschwindigkeitsmessungen postiert.

Gegen 11.50 Uhr ging der Geländewagen den Beamten ins Netz. Selbst nach Toleranzabzug überschritt der Fahrer noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 71 Stundenkilometer. „Der mit 700 Euro geahndete Verstoß kann aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung als Vorsatztat gewertet werden, wodurch sich das Bußgeld verdoppelt“, erklärt die Gifhorner Polizei.

Neubokel: Autofahrer nicht angeschnallt – Kleinkind sitzt auf Schoß der Mutter

Bei der Kontrolle des Autos stellte die Polizei zudem fest, dass der Fahrer nicht den erforderlichen Sicherheitsgurt angelegt hatte. „Auf der Rückbank des Fahrzeugs saß weiter die Ehefrau des Mannes – die ein Jahr alte Tochter saß ohne jede Sicherung auf ihrem Schoß.“ Zudem war der 30-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, sodass die Fahrt vor Ort endete.

Insgesamt wurden in der etwa 90-minütigen Geschwindigkeitskontrolle acht Geschwindigkeitsverstöße festgestellt.

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Polizei stoppt alkoholisierten Autofahrer in Weyhausen

In der Nacht auf Montag haben zwei Beamte während einer Streifenfahrt in Weyhausen ein Auto gestoppt. Das Fahrzeug war nach Angaben der Polizei mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Die Beamten entschlossen sich zu einer Kontrolle, der Fahrer beschleunigte jedoch weiter und fuhr auf den Kundenparkplatz eines ansässigen Geschäfts. Dort stieg der alleinige Insasse aus dem Auto aus und versuchte, zu Fuß zu flüchten. Die Beamten holten ihn schließlich ein und kontrollierten ihn.

Es stellte sich heraus, dass der 39-Jährige alkoholisiert war, eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,98 Promille. Zudem gab er den Konsum von Betäubungsmitteln zu. Gegen den Mann leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Außerdem musste der Mann seinen Führerschein und den Autoschlüssel abgeben.