Braunschweig. Bundeskriminalamt ist am Stausee in Portugal im Einsatz. Wohnort-Streit: Zuständigkeit der Braunschweiger Justiz für Christian B. weiterhin unklar.

Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hat am Dienstag bestätigt, im Fall der seit 16 Jahren verschwundenen Madeleine McCann aktuelle Ermittlungsmaßnahmen in Portugal angestoßen zu haben. Sowohl Beamte des Bundeskriminalamtes als auch portugiesische Strafverfolgungsbehörden seien im Einsatz. Weitere Informationen zu den Hintergründen würden derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht herausgegeben, heißt es in der knappen Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Bereits am Montag hatte die portugiesische Kriminalpolizei gemeldet, dass es sich um eine Suche am Arade-Stausee handeln soll. Der Stausee soll etwa 50 Kilometer nordöstlich des Algarve-Badeortes Praia da Luz liegen, wo die dreijährige Maddie am Abend des 3. Mai 2007 spurlos aus einem Hotelzimmer verschwand. Im Praia da Luz lebte zu dem Zeitpunkt auch der deutsche Auswanderer Christian B., den die Braunschweiger Staatsanwaltschaft des Mordes an dem britischen Mädchen verdächtigt. B. soll sich häufiger an dem Stausee aufgehalten haben.

Streit um Zuständigkeit: Staatsanwaltschaft Braunschweig legt Beschwerde ein

In der Frage, ob die Braunschweiger Justiz überhaupt für den Verdächtigen Christian B. und damit auch für den Fall Maddie zuständig ist, hat die Staatsanwaltschaft unterdessen offiziell Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig eingelegt, eine aktuell erhobene Anklage gegen den heute 46-Jährigen zurückzuweisen.

Der Arade-Stausee ist in den Fokus der Ermittler gerückt. Der Maddie-Verdächtige soll dort häufiger gewesen sein.
Der Arade-Stausee ist in den Fokus der Ermittler gerückt. Der Maddie-Verdächtige soll dort häufiger gewesen sein. © AFP | Filipe Amorim

Anklage wegen weiterer Sexualdelikte

Während die Ermittlungen im Fall Maddie noch laufen, wirft die Staatsanwaltschaft dem mehrfach auch wegen Sexualdelikten vorbestraften Deutschen in dieser Anklage weitere Verbrechen in Portugal zwischen 2000 und 2017 vor: drei Vergewaltigungen und den zweifachen sexuellen Missbrauch von Kindern.

Die zuständige Kammer des Landgerichts kam allerdings zu dem Schluss, dass der Beschuldigte seinen letzten deutschen Wohnsitz außerhalb des hiesigen Gerichtsbezirks hatte – und die Braunschweiger Justiz mithin nicht zuständig sei.

Hatte Christian B. in Braunschweig nur Scheinadresse?

Damit folgte sie der Argumentation der Verteidigung, dass Christian B. in Braunschweig nur eine Scheinadresse unterhalten, tatsächlich aber auf einem eigenen Grundstück in Neuwegersleben in Sachsen-Anhalt gelebt habe, bevor er sich wieder ins Ausland absetzte.

Die Staatsanwaltschaft dagegen betrachtet Braunschweig sehr wohl als letzten deutschen Wohnort des Mannes. Die Begründung steht noch aus. Sie sei dem Landgericht noch nicht zugestellt worden, erklärt Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage. Sobald sie vorliege, könne das Gericht seine Entscheidung nochmals prüfen und gegebenenfalls abändern.

„Ermittlungen im Fall Maddie wie geplant fortgeführt“

Bleibt die Kammer bei ihrer Auffassung, soll in nächster Instanz das Oberlandesgericht Braunschweig diese Rechtsfrage klären.

Bis dahin, so Behördensprecher Wolters, „gehen wir unverändert von unserer Zuständigkeit aus, so dass auch die Ermittlungen im Fall Maddie wie geplant fortgeführt werden“.

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