Braunschweig. Das Braunschweiger Landgericht hat die Prozess-Eröffnung um Sexualverbrechen abgelehnt. Grund: Letzter Wohnsitz des 44-Jährigen in Sachsen-Anhalt.

Ein Prozess gegen den Verdächtigen im Fall Maddie McCann wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern ist geplatzt. Das Landgericht Braunschweig hat sich für nicht zuständig erklärt. „Aus der Entscheidung des Gerichtes folgt auch eine Unzuständigkeit der Braunschweiger Justiz für den Fall Maddie“, erklärt Friedrich Fülscher, Kieler Anwalt des heute 46-jährigen.

Staatsanwaltschaft kündigt Beschwerde an

Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft kündigte indes an, die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig überprüfen zu lassen. Bis zu Klärung „gehen wir unverändert von unserer Zuständigkeit aus, so dass auch die Ermittlungen im Fall Maddie wie geplant fortgeführt werden“, weist Behördensprecher Christian Wolters Spekulationen über eine etwaige Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Magdeburg zurück.

2020 hatte die Braunschweiger Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, gegen den deutschen Auswanderer mit letztem deutschen Wohnsitz in Braunschweig wegen Mordes an der dreijährigen Madeleine McCann zu ermitteln.

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Bereits im Winter 2019 war der ursprünglich aus Süddeutschland stammende Mann vor dem Braunschweiger Landgericht zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen verurteilt worden. Das Verbrechen fand im Jahr 2005 in demselben Ort an der Algarve statt, in dem zwei Jahre später das britische Mädchen spurlos aus einem Hotelzimmer verschwand.

Während die Ermittlungen im Fall Maddie noch nicht zu einer Anklage geführt haben, wirft die Staatsanwaltschaft dem Deutschen weitere Sexualverbrechen in Portugal zwischen 2000 und 2017 vor: drei Vergewaltigungen und zwei Missbrauchsfälle.

Rechtsfrage: Wo lebte der Verdächtige zuletzt?

Diese Anklage läuft nach dem aktuellen Beschluss der zuständigen Kammer indes ins Leere. In der Begründung folgen die Richter Verteidiger Friedrich Fülscher, der die Zuständigkeit der Braunschweiger Justiz bereits früher angezweifelt hat. Die entscheidende Rechtsfrage: Wo hielt sich der 46-Jährige zuletzt in Deutschland auf?

Grundstück in Sachsen-Anhalt

Zwar wohnte er ursprünglich im Braunschweiger Gerichtsbezirk und war auch hier gemeldet. Darauf kommt es laut Gericht aber nicht an. Denn tatsächlich gelebt haben will der 46-Jährige zuletzt auf seinem Grundstück in Neuwegersleben in Sachsen-Anhalt. Die Braunschweiger Adresse habe er als Scheinadresse unterhalten, um dort Post zu empfangen, so Fülscher.

Dafür spricht aus Sicht der Kammer, dass der Angeschuldigte dort im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen war. „Es befand sich zudem – neben diversen Fahrzeugen – auch persönliche Habe des Angeschuldigten auf diesem Grundstück.“ Zwei Monate später sei er ins Ausland geflüchtet. Das Grundstück habe er behalten. Die Kammer, heißt es, gehe daher davon aus, dass der 46-Jährige seinen Wohnsitz zuletzt außerhalb des hiesigen Bezirks hatte.

Landgericht hebt Haftbefehl auf

Den Haftbefehl wegen der in der Anklage erhobenen Vorwürfe hat das Landgericht aufgehoben. Der 46-Jährige verbüßt aber weiterhin Strafhaft.