Braunschweig. Das OVG Lüneburg entscheidet gegen die von Aktivisten geplante Fahrraddemo. Sie sollte von Wolfsburg nach Braunschweig auf der A39 führen.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat eine Fahrraddemonstration auf der Autobahn 39 bei Braunschweig endgültig untersagt. Aktivisten wollten ursprüngliche an zwei Tagen von Wolfsburg nach Braunschweig und zurück fahren, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag mitteilte. Die Demo sollte sich gegen den Ausbau der Autobahn richten.

Zuvor hatten auch das Verwaltungsgericht die Aktion untersagt. Der Beschluss des OLG ist nicht anfechtbar. Die Stadt Braunschweig hatte eine die Autobahn kreuzende Alternativroute festgelegt, gegen den die Demonstranten Beschwerde eingelegt hatten.

Nach der ursprünglichen Planung sollten am 16. und 30. April bis zu 500 Teilnehmer und Teilnehmerinnen über ein etwa 20 Kilometer langes Teilstück radeln. Vor dem OVG ging es nur noch um den 30. April.

Entscheidung gegen Fahrraddemo: Gericht argumentiert mit Unfallaufkommen

In Ausnahmefällen seien Demonstrationen auf Autobahnen zwar möglich, teilte das OVG mit. Dies sei aber trotz des direkten Bezuges nicht gegeben. Das Gericht argumentierte unter anderem mit einem möglichen höheren Unfallaufkommen durch die Beeinträchtigungen auf der Autobahn.

In der Vergangenheit waren ähnliche Pläne schon mal untersagt worden. Im April 2022 gab es andererseits bereits einmal eine Fahrraddemo auf der A39, allerdings nur an einer Anschlussstelle bei Braunschweig.

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