Braunschweig. In Braunschweig hat der Zoll zahlreiche Betriebe auf die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert. Viele Arbeitgeber versuchen das Gesetz zu umgehen.

Das Hauptzollamt Braunschweig war Teil der bundesweiten Überprüfung von Betrieben am Donnerstag. Dabei ging es um die Einhaltung des Mindestlohns. Dabei wurden auch in Braunschweig etwa 130 Arbeitgeber geprüft und vor Ort fast 480 Arbeitnehmer zu ihrem Arbeitsverhältnis befragt. Das berichtet das Hauptzollamt am Freitag.

Bei den Überprüfungen stand auch der Kampf gegen Schwarzarbeit auf dem Plan, so die Ermittler weiter. Geprüft wurden unter anderem Spielhallen, Kraftfahrzeugdienstleistungsbetriebe, Sonnenstudios und der Getränkeeinzelhandel.

Zoll im Einsatz in Braunschweig

77 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts prüften unter winterlichen Bedingungen Betriebe in und um Braunschweig. Dabei stellten die Beamtinnen und Beamten 25 erste Hinweise auf Verstöße fest. Es kam sogar zur Einleitung von zwei Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts.

Die Zöllner prüften vor Ort erste Geschäftsunterlagen – jetzt stehen umfangreiche Nachermittlungen an. Die erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie weiteren Geschäftsunterlagen verknüpft, abgeglichen und analysiert. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den Zusammenarbeitsbehörden und der Rentenversicherung. Das gemeinsame Ziel: Erreichen, dass entsprechende Verstöße gerichtsfest nachgewiesen und bestraft werden können.

Mindestlohnverstöße auch in Braunschweig häufig

Regelmäßig würden Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen festgestellt, bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Beispiel unrichtig als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige bezeichnet würden. Oftmals seien dabei auch Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig oder gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Braunschweig nach eigener Aussage 85 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen gegen Arbeitgeber ein. Es wurden neben den regionalen und örtlichen Schwerpunktprüfungen 2022 folgende mindestlohnkritische Branchen bundesweit geprüft: Friseursalons, Bauhaupt- und Bauneben-, Gaststätten-, Beherbergungs-, Taxi- und Mietwagengewerbe sowie der Pflegebranche.

Die ganzjährig regelmäßig durchgeführten Schwerpunktprüfungen haben den Ermittlern zufolge auch einen präventiven Charakter und sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. red

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