Braunschweig. Wohl erst 2023 könnte der 45-Jährige vor Gericht kommen. Schwere Vergewaltigung in drei Fällen und zwei Missbrauchsfälle werden ihm vorgeworfen.

Der auch im Fall des verschwundenen Mädchens Maddie verdächtige Deutsche wird sich nicht mehr in diesem Jahr einem Prozess wegen anderer Vorwürfe von Sexualstraftaten stellen müssen. Ein solches Verfahren beginne nicht vor 2023, teilte das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mit. Die zuständige Strafkammer werde in einem sogenannten Zwischenverfahren jetzt prüfen, ob die Anklageschrift zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet werde, hieß es.

Am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen den 45-jährigen Deutschen erhoben. Ihm werden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Die Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben.

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Aktuell sitzt der 45-Jährige eine siebenjährige Haftstrafe ab

Derzeit sitzt der 45-Jährige für die Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz eine siebenjährige Haftstrafe ab. In diesem Ferienort war im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwunden. Sie wird seither vermisst. Bei den Ermittlungen wegen Mordes gegen den 45-Jährigen im sogenannten Fall Maddie bittet das Bundeskriminalamt weiterhin um Zeugenhinweise.

Seine Haftstrafe hätte der Angeschuldigte im September 2025 voll verbüßt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Hans Christian Wolters, am Mittwoch der dpa. „Wir rechnen mit einer Hauptverhandlung Mitte kommenden Jahres“, sagte er mit Blick auf die neuen Vorwürfe von Sexualstraftaten. „Das entscheidet aber letztlich das Landgericht Braunschweig.“