Braunschweig. Der Braunschweiger Zoll prüfte mehrere Taxi- und Mietwagengewerbe. Nun besteht in einigen Fällen Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug.

Der Braunschweiger Zoll hat am Samstag im Taxi- und Mietwagengewerbe Prüfungen auf Schwarzarbeit durchgeführt. Wie das Hauptzollamt berichtet, führten die Beamten in Braunschweig, Hildesheim und Göttingen insgesamt 140 Gespräche. Zudem prüften sie Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren.

Besonders auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns achteten die Beamten. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro. Nach den Prüfungen beginnt die Hauptarbeit der Braunschweiger Zöllner. Sie müssen die Daten abgleichen und die Angaben überprüfen, so Thomas Czapla, Pressesprecher beim Hauptzollamt Braunschweig. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht in einigen Fällen der Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug und Mindestlohnverstoß. Die Ermittlungen dauern aber noch an.

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