Braunschweig. Die Fakten auf einen Blick: Wie stark ist das Gesundheitsamt noch belastet? Wie ist Braunschweigs Impfquote? Welche Quarantäne-Regeln gelten zurzeit?

Seit zwei Wochen bewegt sich die Inzidenzkurve wieder steil nach unten. Wie überall im Land geht die Zahl der gemeldeten Corona-Neuinfektionen auch in Braunschweig weiter zurück. Das Robert-Koch-Institut meldete gestern 484 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage. Die Dunkelziffer liegt Fachleuten zufolge vermutlich beim Doppelten oder Dreifachen.

In den Krankenhäusern der Stadt werden zurzeit 54 Patienten behandelt, die mit dem Virus infiziert sind. Bei den meisten ist Corona aber nicht der ausschlaggebende Behandlungsgrund. Für das Personal ist die Belastung dennoch hoch, weil aufwendige Hygienemaßnahmen nötig sind. Hinzu kommen – neben der Urlaubszeit – etliche Ausfälle in den Belegschaften durch Quarantäne.

Braunschweiger Gesundheitsamt verschickt täglich mehrere Hundert Briefe

Auch das Gesundheitsamt ist mit der Bewältigung der Coronapandemie nach wie vor stark ausgelastet, sagt Stadtsprecher Rainer Keunecke auf Anfrage. „Täglich sind immer noch mehrere Hundert Schreiben an neu infizierte Personen zu versenden. Auch die Kontrolle der berufsbezogenen Impfpflicht bindet Kräfte.“

Im Impfzentrum in der Stadthalle und bei den mobilen Impfteams wurden ihm zufolge im Juli pro Woche im Schnitt rund 700 Impfungen durchgeführt. Zu fast 80 Prozent handele es sich dabei um Viertimpfungen, so Keunecke. Braunschweig weise im bundesweiten wie im niedersächsischen Vergleich eine hervorragende Impfquote auf.

Mehr Spielraum für die Länder

Dass die Länder künftig wieder die Möglichkeit haben sollen, bei Bedarf eine Maskenpflicht zu verhängen, begrüßt die Stadtverwaltung. Laut dem Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll bundesweit weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.

Der Verlauf der 7-Tage-Inzidenz in Braunschweig seit Beginn der Pandemie.
Der Verlauf der 7-Tage-Inzidenz in Braunschweig seit Beginn der Pandemie. © Jürgen Runo

Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte (maximal drei Monate) und frisch genesene Menschen geben. Wenn Gesundheitssystem oder kritische Infrastruktur – etwa Polizei, Feuerwehr, Energieversorger – zusammenzubrechen drohen, sollen auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und Personen-Obergrenzen im öffentlichen Raum möglich sein, sofern Mindestabstände nicht eingehalten werden.

Das gilt zurzeit in Niedersachsen

Maskenpflicht: in Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen, in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen, im ÖPNV (überall gilt: ab dem vollendeten 6. Lebensjahr medizinische Maske ausreichend, ab dem 14. Lebensjahr FFP2-Maske)

Testpflicht: in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen, Justizvollzugsanstalten und Maßregelvollzug (gilt grundsätzlich auch für Geimpfte, inklusive Booster, und Genesene)

Die Zahl der gemeldeten Infektionen in Braunschweig seit Beginn der Pandemie.
Die Zahl der gemeldeten Infektionen in Braunschweig seit Beginn der Pandemie. © Jürgen Runo

Die aktuellen Quarantäne-Regeln

Die Pflicht zur Quarantäne besteht bei typischen Symptomen (Hausarzt aufsuchen), bei positivem Selbst- oder Schnelltest (PCR-Test veranlassen) und bei einem positiven PCR-Test.

Wenn man keine Symptome hat, endet die Quarantänepflicht fünf Tage nach Durchführung des PCR-Tests. Es wird allerdings empfohlen, nach Ablauf der Quarantänepflicht noch Selbsttests durchzuführen und sich bis zu einem negativen Testergebnis freiwillig weiter selbst zu isolieren.

Wenn man Symptome hat, endet die Quarantänepflicht nur dann fünf Tage nach dem PCR-Test, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist – ansonsten entsprechend später.

Enge Kontaktpersonen einer nachweislich infizierten Person müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Es wird aber empfohlen, Kontakte zu reduzieren, insbesondere mit älteren Menschen sowie Risikogruppen, und in den fünf auf den Kontakt folgenden Tagen täglich einen Selbsttest durchzuführen.

Wichtige Corona-Regeln und Infos für die Region

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Corona in Niedersachsen gibt's hier . Welche Regeln zurzeit in Braunschweig gelten, erfahren Sie hier.

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