Braunschweig. Auch am dritten Adventswochenende freuen sich die Weihnachtsmarkt-Händler und Schausteller auf Besucher. Hier erfahren Sie, worauf zu achten ist.

Im Corona-Regel-Wirrwarr verliert man schnell den Überblick. Hier erläutern wir, was Sie zurzeit beim Besuch des Braunschweiger Weihnachtsmarktes beachten müssen:

Der Weihnachtsmarkt ist grundsätzlich frei begehbar. Auch Menschen ohne Impfung können Teile davon besuchen.

Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht auf dem gesamten Markt. Die Maske darf nur beim Essen und Trinken abgenommen werden.

Auf vier Gastronomieflächen sind Stände platziert, die hauptsächlich Speisen und Getränke zum Direktverzehr anbieten. Dort gilt die 2Gplus-Regel.

Der Einlass zu den Gastro-Bereichen wird kontrolliert. Wer hinein will, muss vorher die vollständige Impfung oder Genesung nachweisen sowie einen negativen Schnelltest (max. 24 Stunden), einen unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest oder einen negativen PCR-Test (max. 48 Stunden)vorlegen. Gäste bis zum Alter von 18 Jahren sind davon ausgenommen. Bei attestierter Befreiung von einer Corona-Impfung ist auch ein negativer Schnelltest oder PCR-Test nötig. Zusätzlich muss stets ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. Wer bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten hat (Booster), darf ohne zusätzlichen Test hinein. Gleiches gilt für Genesene, die zwei Impfungen erhalten haben.

Es gibt drei Stempelstellen: Am Rathaus auf dem Platz der Deutschen Einheit, beim Nussknacker Bruno am Landesmuseum und auf dem Ruhfäutchenplatz beim Riesenrad. Dort können Besucher alle nötigen Nachweise vorlegen und erhalten einen tagesaktuellen Stempel. Dieser berechtigt zum Betreten der Gastronomieflächen, zum Nutzen der Fahrgeschäfte sowie zum Verzehr von Speisen direkt am Stand (auch außerhalb der Gastroflächen).

Der Stempel gilt nur für einen Tag als Nachweis. Wer an einem anderen Tag wiederkommt, benötigt einen neuen Stempel. Wer den Markt häufiger besuchen möchte und geimpft/genesen und negativ getestet ist, kann an den Stempelstationen für einen Euro ein Bändchen erwerben. Nachdem die Besucher ihre Nachweise vorgelegt haben, wird das Bändchen direkt am Handgelenk angebracht, um eine unerlaubte Weitergabe zu verhindern. Bei jedem erneuten Marktbesuch muss man dann nur noch einen tagesaktuellen negativen Test und einen Lichtbildausweis direkt am jeweiligen Einlass der Gastronomiefläche vorlegen.

Außerhalb der Gastronomieflächen ist ein 2G-Nachweis auch am einzelnen Verkaufsstand möglich, wenn Besucher dort etwas essen oder trinken wollen. Achtung: Die Standbetreiber können diese Option anbieten, müssen es aber nicht.

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