Braunschweig. Bislang wurden 1,25 Millionen Euro an die Wirtschaft ausgezahlt. Jetzt gibt es neue Förderbedingungen bei Land und Bund.

Mit dem im April eingerichteten Härtefallfonds hat die Stadt bislang mehr als 280 von der Corona-Pandemie beeinträchtigte Unternehmen und Freiberufler unterstützt. Rund 1,25 Millionen Euro seien ausgezahlt worden, teilt die Stadtverwaltung mit. Momentan könne der Fonds allerdings nur noch eingeschränkt genutzt werden.

Zum Hintergrund: Die Stadt ergänzte mit dem Härtefallfonds die Corona-Soforthilfe des Landes – und zwar dann, wenn die Betroffenen die Soforthilfe gar nicht oder nicht in ausreichendem Maße in Anspruch nehmen konnten. In diesen Fällen glich die Stadt die ermittelten Lücken bis zu einer Höhe von 30.000 Euro aus. Sehr viele Anträge kamen aus dem Gastgewerbe, auch die Bereiche Marketing, Veranstaltungen, Reise, Tourismus und Handel waren unter anderem vertreten.

Keine kommunale Förderung parallel zur Überbrückungshilfe des Landes

Zum 1. Juni ersetzte das Land die Corona-Soforthilfe durch die Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen. „Aufgrund der veränderten Förderkulisse war seither unklar, inwieweit die städtische Richtlinie mit den neuen Förderbedingungen vereinbar ist“, heißt es seitens der Stadt. „Inzwischen teilten sowohl die NBank als auch der Niedersächsische Städtetag mit, dass sie von einer ergänzenden kommunalen Förderung parallel zu den neuen Überbrückungshilfen aufgrund rechtlicher Bedenken abraten. Demnach sollen keine kommunalen Förderungen parallel zur aktuellen Überbrückungshilfe für den gleichen Förderzweck erfolgen.“

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Das heißt: Der bis Jahresende verfügbare Braunschweiger Härtefallfonds kann weiterhin ergänzend zu bereits gestellten Anträgen auf die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen werden, allerdings nicht als Ergänzung zur aktuellen Corona-Überbrückungshilfe. „Durch die aktuellen Förderprogramme von Bund und Land stehen Unternehmen in Not umfangreiche staatliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die zur Bewältigung der Krise beitragen“, sagt Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa.

Keine Einschränkung bei Kulturschaffenden und kulturellen Einrichtungen

Der Härtefallfonds hat ein Volumen von drei Millionen Euro für Unternehmen und Freischaffende. Hinzu kommt eine Million Euro für Kulturschaffende und kulturelle Einrichtungen – dieser Teil der Richtlinie ist der Stadt zufolge nach aktuellem Stand nicht von der veränderten Förderkulisse betroffen und kann wie bisher fortgeführt werden.

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„Die wirtschaftliche Lage ist in vielen Branchen nach wie vor so unsicher wie der weitere Verlauf der Pandemie. Deshalb werden wir den Braunschweiger Härtefallfonds nicht auflösen, sondern die Entwicklungen beobachten und bei Bedarf und Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen eine Anpassung der städtischen Richtlinie prüfen“, so Leppa.

Weitere Informationen und Antragstellung unter: www.braunschweig.de/corona-hilfsfonds