Braunschweig. Gastronomen, die einen Lieferdienst anbieten, können jetzt leichter für das Be- und Entladen halten. Sie bekommen Ausnahmegenehmigungen.

Viele Gastronomen haben als Reaktion auf die verfügten Restaurantschließungen einen Lieferdienst ins Leben gerufen. Damit sie dafür vorm eigenen Betrieb und beim Kunden halten können, ermöglicht die Stadt Braunschweig die kurzfristige Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen. Diese sind ab sofort bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH erhältlich und können dort nach telefonischer Ankündigung unter (0531) 470-3242 oder (0531) 470-2104 abgeholt werden. Sie sind kennzeichengebunden, so dass pro Fahrzeug eine Genehmigung notwendig ist.

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Wie das Stadtmarketing mitteilt, erlauben die Genehmigungen, für das Be- und Entladen am eigenen Ladengeschäft und für die Auslieferung beim Kunden bis zu zehn Minuten auf Bewohnerparkplätzen in Kurzparkzonen oder im eingeschränkten Halteverbot zu halten. Außerdem können Lieferanten ebenfalls bis zu zehn Minuten bei Bedarf in der Fußgängerzone halten, solange sie die Durchfahrtsbreite von 3,5 Metern für die Feuerwehr freihalten. Die Genehmigung ist beim Halten sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.

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Die Ausnahmegenehmigungen sind an die Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen gebunden, so dass sie automatisch ihre Wirksamkeit verlieren, wenn die Schließungen aufgehoben werden.