Braunschweig. Zulässig ist nur noch der Außerhaus-Verkauf von Speisen und Getränken nach telefonischer oder elektronischer Bestellung – und Lieferservices.

Entsprechend der neuen Weisung des Landes Niedersachsen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus verfügt die Stadt Braunschweig, Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse, Mensen und dergleichen für den Publikumsverkehr zu schließen. Dies gilt ab Samstag, 21. März, ab 18 Uhr.

Schon seit einigen war die Öffnung nur noch zwischen 6 und 18 Uhr erlaubt. Außerdem war ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Tischen angeordnet worden. Wie Ministerpräsident Stephan Weil am Freitag erläuterte, haben sich Gäste und Restaurantbetreiber aber oft nicht an die Auflagen gehalten, unter anderem zu den Abständen – daher nun die weitere Verschärfung.

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Es gibt aber Ausnahmen: Der Außerhausverkauf von Speisen und Getränken für den täglichen Bedarf ist nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erlaubt. Gleiches gilt für gastronomische Lieferdienste. Der Verzehr ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig. Aus hygienischen Gründen sei eine bargeldlose Bezahlung dringend zu empfehlen, so die Stadtverwaltung.

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