Braunschweig. Das Design des Käfers und seines Nachfolgemodell Beetle wird in dieser Woche Streitgegenstand vor Gericht. Es geht um Urheberrechte.

Über das legendäre Design des VW-Käfers und seines Nachfolgers New Beetle wird am Mittwoch, 21. November, vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt. Die Familie des früheren Porsche-Designers Erwin Komenda (1904-1966) will klären lassen, ob der längst verstorbene Schöpfer der berühmten Karosserie für die Modelle im Nachhinein noch Ansprüche hat. Als Käfer-Schöpfer gilt der Autokonstrukteur Ferdinand Porsche.

Das Landgericht Stuttgart hatte Ende Juli eine ähnliche Klage abgewiesen, bei der die Tochter des früheren Chefdesigners von Porsche einen Fairnessausgleich in Millionenhöhe forderte - quasi eine Nachvergütung für den großen Erfolg des Sportwagens in den vergangenen sieben Jahrzehnten.

Zu wenig Ähnlichkeit

Ingrid Steineck, die Tochter des Designers, hatte verlangt, das Urheberrecht am 911 und dem Vorgängermodell 356 nachträglich ihrem Vater zuzusprechen. Die Kammer in Stuttgart begründete die Abweisung der Klage der Frau damit, dass die betroffenen Baureihen in ihrem Aussehen stark von den Modellen des 356 und des ursprünglichen 911 abwichen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Sie seien urheberrechtlich als freie Benutzungen im Vergleich zu den früheren Gestaltungen anzusehen.

VW hält Klage für unbegründet

Volkswagen hält auch die aktuelle Klage für unbegründet. Diese Rechtsposition will das Unternehmen nach Angaben eines Sprechers auch im Braunschweiger Landgericht vortragen. Inhaltlich wollte sich der Konzern zu dem laufenden Verfahren zunächst nicht äußern. Im September dieses Jahres wurde bekannt, dass Volkswagen im Sommer 2019 die Produktion des Käfer-Nachfolgers VW Beetle einstellt.

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