Braunschweig. Marcel Kaine ist nach fünf Wochen wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht hat aber die Staatsanwaltschaft bestätigt.

Nach fünf Wochen U-Haft ist der Betreiber der beiden Hanfbars seit Donnerstag wieder auf freiem Fuß. Wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage mitteilt, hat das Oberlandesgericht Braunschweig über die Haftbeschwerde von Marcel Kaine entschieden. „Das Oberlandesgericht teilt unsere Auffassung, dass der Verkauf des Hanfblütentees illegal ist“, sagt Pressesprecher Christian Wolters. „Der Verkauf von Teilen der Cannabispflanze fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und ist in Deutschland verboten.“ Auch das Amtsgericht und das Landgericht hatten dies bereits genauso beurteilt.

Das Oberlandesgericht gehe außerdem wie die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Wiederholungsgefahr bestehe und Kaine die umstrittenen Tees erneut verkaufen könnte. „Allerdings meint das Oberlandesgericht, dass man insbesondere aufgrund des Verkaufsverbots, das die Stadt verhängt hat, der Wiederholungsgefahr milder begegnen könne als durch eine weitere Inhaftierung“, so Wolters.