Braunschweig. Die Strafkammer hat die Haftbeschwerde des Anwalts als unbegründet verworfen. Betreiber Marcel Kaine bleibt also weiter in Untersuchungshaft.

Der Betreiber der beiden Hanfbars, Marcel Kaine, sitzt seit gut einer Woche in Untersuchungshaft. Und daran wird sich vorerst auch nichts ändern. Das Landgericht Braunschweig hat die Entscheidung des Amtsgerichtes am Freitag bestätigt und die entsprechende Haftbeschwerde von Kaines Rechtsanwalt Jan-Robert Funck als unbegründet verworfen.

Zum Hintergrund: Aus Sicht der Braunschweiger Staatsanwaltschaft hat Kaine mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen und illegalen Hanftee verkauft. Bei drei Durchsuchungen wurden seit Juli in den Läden unter anderem mehrere Kilogramm Cannabisblüten beschlagnahmt. Wohlgemerkt: Der THC-Gehalt der Tees ist zwar zu niedrig, um sich daran zu berauschen – dennoch fällt er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft unter das Betäubungsmittelgesetz, weil unbehandelte Teile der Hanfpflanze nicht an den Endverbraucher verkauft werden dürfen – auch wenn es sich um Nutzhanf handelt.