Braunschweig. Der Fluglehrer soll den Jugendlichen per Funk dazu aufgefordert haben, das Flugzeug per Fallschirm zu verlassen. Daraufhin stürzte dieser in den Tod.

Nach dem tödlichen Absturz eines 15-jährigen Flugschülers in Braunschweig ermittelt die dortige Staatsanwaltschaft gegen dessen Fluglehrer. „Wir haben Ermittlungen gegen den Fluglehrer wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen“, sagte Sprecher Christian Wolters am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe einen Anfangsverdacht, erklärte er ohne weitere Angaben.

Der verunglückte Flugschüler hatte am Samstag nach Angaben des Deutschen Aero-Clubs (DAeC) kurz vor dem Absturz seines Segelflugzeugs vom Fluglehrer die Aufforderung zum Absprung erhalten. „Der Flugschüler hatte Steuerprobleme gemeldet; daraufhin gab der Fluglehrer per Funk Anweisungen, das Flugzeug per Fallschirm zu verlassen“, sagte der Geschäftsführer des DAeC-Landesverbandes Niedersachsen, Günter Bertram.

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in Braunschweig wollte sich mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht äußern. Nach dpa-Informationen konzentrieren sie sich auf ein möglicherweise nicht korrekt angeschlossenes Querruder.

Das Flugzeug war nach Bertrams Angaben bei dem Unfall noch in der Platzrunde in eine Art Seitengleitflug übergegangen und hatte an Höhe verloren. Es zerschellte auf einem Friedhof, der 15-Jährige prallte rund 150 Meter weiter auf einem Verkehrsübungsgelände auf den Boden. Nach ersten Erkenntnissen hatte sich sein Fallschirm nicht entfaltet.

Die Segelflugausbildung können Jugendliche ab 14 Jahren beginnen. Nach einer gründlichen Ausbildung mit diversen Prüfungen und Übungsflügen mit und ohne Fluglehrer erhalten Schüler ihre Fluglizenz aber frühestens zum 16. Geburtstag. dpa