Bad Sachsa. Die Feuerwehr ist in Bad Sachsa oft im Einsatz. Doch auch das Ehrenamt hat seinen Preis - und darum steigt dieser so stark an.

Das Leben wird teuer - und selbst im Ehrenamt gilt diese Floskel. Im Stadtgebiet von Bad Sachsa sogar deutlich, denn passend zum 1. Januar 2024 tritt die neue Gebührensatzung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Sachsa in Kraft. Und diese lässt die Kosten für Einsätze der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Gebiet der Uffestadt deutlich ansteigen. Am deutlichsten zeigt sich dies bei der Drehleiter wurden bislang für je angefangene 15 Minuten 32 Euro berechnet, sind es mit Beginn des Jahres 2024 stolze 572 Euro - und das Personal ist darin noch nicht enthalten. Allerdings muss man auch festhalten: Die Anpassung der Gebührensatzung, die der Stadtrat einstimmig beschlossen hat, ist die erste nach 23 Jahren im Stadtgebiet.

Gebühren für die Feuerwehr in Bad Sachsa: Einsätze wurden ausgewertet

Die Gründe für die Neufassung liegen dabei nicht nur in den gestiegen Kosten, die seit mehr wie zwei Jahrzehnten nicht angepasst wurden, sondern sind auch eine Forderung der Kommunalaufsicht des Landkreises Göttingen, wie Bürgermeister Daniel Quade erläuterte.

Auch bei der Sprengung des Geldautomaten im Februar 2023 in der Bad Sachsaer war die Feuerwehr mit im Einsatz.
Auch bei der Sprengung des Geldautomaten im Februar 2023 in der Bad Sachsaer war die Feuerwehr mit im Einsatz. © Bad Sachsa | Thorsten Berthold

Im Finanz- und Wirtschaftsausschuss erklärte Kämmerei-Mitarbeiterin Kerstin Heinrich, dass die neue Gebührenkalkulation auf Grundlage der Einsatzzeiten der Einsatzkräfte und Fahrzeuge der vergangenen drei Jahre (2020-2022) sowie der Ausgabenansätze der Finanzplanung der Jahre 2024 bis 2026 erfolgte. „Dass Gebührensteigerungen nach 22 Jahren unvermeidlich sind, sollte klar sein“, erklärte sie.

Kosten für das neue Feuerwehrhaus im Südharz fließen mit ein

Und sie stellte auch jetzt bereits klar: Im neuen Kalkulationszeitraum ab dem Jahr 2026 würden die Kosten noch einmal steigen: Die Kosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Tettenborn oder aber der Kauf einer Drehleiter - die Kosten hierfür beliefen sich auf knapp drei Millionen Euro allein, die in die neue Berechnung einfließen.

Einige Einsätze der Feuerwehr 2023 im Stadtgebiet von Bad Sachsa:

Bürgermeister Daniel Quade betonte in dem Zusammenhang aber auch, dass die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren im Normalfall für die Einwohnerinnen und Einwohner gebührenfrei seien, es aber auch Ausnahmen gebe, die in der neuen Satzung definiert seien.

Großeinsatz der Feuerwehr auf dem Ravensberg bei Bad Sachsa. Aus unbekannten Gründen war Anfang Juli 2023 dort ein Waldbrand ausgebrochen.
Großeinsatz der Feuerwehr auf dem Ravensberg bei Bad Sachsa. Aus unbekannten Gründen war Anfang Juli 2023 dort ein Waldbrand ausgebrochen. © HK | Thorsten Berthold

Bauamtsleiter Gerhard Grundei wies in dem Zusammenhang auch ein ganz anderes Problem hin, dass speziell die Ortsfeuerwehr Bad Sachsa massiv belaste: Die Unterstützung des Rettungsdienstes. Diese machten in der Bilanz in diesem Jahr bereits 40 Prozent aller Einsätze aus, wobei die Frage der Kostenübernahme schwierig sei.

Diese Gebühren werden bei Einsätzen der Feuerwehr im Stadtgebiet Bad Sachsa berechnet:

  • Kosten pro Feuerwehrmitglied: 11 Euro je angefangene 15 Minuten (2002: 6,50 Euro)
  • Kosten für Fahrzeuge in der Kategorie 1 (Einsatzleitwagen, Mannschaftstransportwagen): 72,50 Euro je 15 angefangene Minuten (2002: 6 Euro)
  • Kosten für Fahrzeuge in der Kategorie 2 (Löschgruppen-/Hilfeleistungsfahrzeugen): 95,75 Euro je angefangene 15 Minuten (2002: 16 Euro)
  • Kosten für Fahrzeuge in der Kategorie 3 (Tanklöschfahrzeuge, Tragkraftspritzenfahrzeuge): 82,50 Euro je angefangene 15 Minuten (2002: 16 Euro bzw. 8 Euro)
  • Kosten für Fahrzeuge in der Kategorie 4 (Rüstwagen, Gerätewagen): 90,50 Euro je angefangene 15 Minuten (2002: 22 Euro)
  • Kosten für Fahrzeuge in der Kategorie 5 (Drehleiter): 572,75 Euro je angefangene 15 Minuten (2002: 32 Euro)
Die Feuerwehren aus Bad Sachsa und Neuhof waren beim Brand des ehemaligen Kinderheimes im Südharz im Einsatz. 
Die Feuerwehren aus Bad Sachsa und Neuhof waren beim Brand des ehemaligen Kinderheimes im Südharz im Einsatz.  © Feuerwehr Bad Sachsa | Dennis Klinke

Was sind gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr im Südharz:

  • Nach Paragraf 29, Absatz 2, Nummer bis 1 bis 7 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes werden Gebühren und Auslagen für Einsätze erhoben, die beispielsweise durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden, wie auch das Stellen einer Brandsicherheitswache.
  • Auch ein Fehlalarm einer Brandmeldeanlage, zu dem die Feuerwehr ausrückt, ist kostenpflichtig.
  • Ebenfalls berechnet werden sogenannte freiwillige Einsätze und Leistungen. Dazu zählen unter anderem das Auspumpen vn Räumen und Kellern, das Einfangen von Tieren, das beseitigen von Ölschäden, das Öffnen von Türen in Gebäuden aber auch die Unterstützung des Rettungsdienstes - sofern keine akute Lebensgefahr besteht.
  • Ganz wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch, dass die Feuerwehr freillige Leistungen übernehmen muss.
  • Die komplette Satzung mit allen Angaben ist auf der Homepage der Stadt Bad Sachsa nachzulesen.

Welche Einsätze werden nicht berechnet?

  • Leistungen der Feuerwehr im Rahmen von Veranstaltungen der Gemeinschaft vor Ort oder im besondere Interesse der Stadt Bad Sachsa sind grundsätzlich gebührenfrei.

So lange ist die Kalkulation der Gebühren gültig:

  • Die Gebührentarife sind für den Zeitraum 2024 bis 2026 kalkuliert. Danach wird es eine neue Kalkulatio - wieder für einen Zeitraum über drei Jahre - geben.

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