Bad Sachsa/Göttingen. Gutachterin erklärt, von wessen Willen es abhängt, ob der Ravensberg bei Bad Sachsa zum Hotspot für Tourismus im Harz wird.

Bad Sachsa will den Ravensberg erschließen und hofft dafür auf Fördergelder in Höhe von 2,7 Millionen Eurovom Landkreis Göttingen. Inwieweit die Wasserschutzgebiete Steinatal und Bad Sachsa die Pläne für den Ravensberg durchkreuzen könnten, hat Dr. Inga Schwertner, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie des Landkreises Göttingen bei seiner Sitzung am Dienstag in der KGS Bad Lauterberg erklärt.

Das ist das Problem mit der Erschließung auf dem Ravensberg in Bad Sachsa

Das Problem: Wenn auf dem Ravensberg wie geplant ein Tourismus-Hotspot mit Übernachtungsmöglichkeiten wird, entsteht dort mehr Abwasser als in Folge der jetzigen Nutzung - und dieses Abwasser muss irgendwohin. Ein Abflussrohr entlang der Straße zu legen, wäre teuer - ebenso eventuelle Reparaturen daran.

Als Alternative erwägt man eine Grube, in der man das Abwasser sammelt und je nach Bedarf mit speziellen Fahrzeugen abtransportiert. Doch, wie die Verwaltungsrechtlerin anhand der Verordnungen der beiden Wasserschutzgebiete ermittelt hat, sind ein abflussloses Sammelsystem oder eine lokale Kläranlage innerhalb des Geltungsbereichs nur eingeschränkt zulässig beziehungsweise ganz verboten.

Die Gestaltung des Ravensbergs hängt vom politischen Willen ab.
Dr. Inga Schwertner, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, über die Pläne zur Erschließung des Ravensbergs bei Bad Sachsa

Nun ist es so, dass sich die Kuppe des Ravensbergs in keinem der beiden Wasserschutzgebiete befindet. Aber: Diese grenzen daran an. Und der Bebauungsplan der Stadt Bad Sachsa für die Kuppe ist nicht deckungsgleich mit dem Bereich, der zwischen den beiden Wasserschutzgebieten liegt.

Die Expertin hat auf Anfrage des Landkreises ein Gutachten zur Bedeutung der Wasserschutzgebiete Bad Sachsa und Steinatal für die Bergkuppe des Ravensbergs erstellt und vorgestellt. Ihr Fazit: „Die Gestaltung des Ravensbergs hängt vom politischen Willen ab.“

Welchen Zweck erfüllen die Wasserschutzgebiete rund um den Ravensberg bei Bad Sachsa?

Schwertner erklärt, dass Verbote, die sich aus den beiden Wasserschutzgebietsverordnungen ergeben, durch Bescheide auch für die Bergkuppe geltend gemacht werden könnten. Ein Bescheid ist eine Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts, die sich auf einen bestimmten Fall bezieht.

Trinkwasserversorgung in der Stadt Bad Sachsa:

  • https://www.harzkurier.de/lokales/bad-sachsa/article239039149/Trinkwasser-im-Suedharz-Wie-sicher-ist-die-Versorgung.html
  • https://www.harzkurier.de/lokales/bad-sachsa/article238011415/Besseres-Trinkwasser-im-Suedharz-850-Baeume-bei-Steina-gepflanzt.html
  • https://www.harzkurier.de/lokales/bad-sachsa/article237282339/Frohe-Kunde-aus-Berlin-Geld-fuer-die-Talsperre-Steina-kommt.html
  • https://www.harzkurier.de/lokales/bad-sachsa/article236866511/Talsperre-Steina-So-ist-der-Stand-beim-Projekt-Sanierung.html
  • https://www.harzkurier.de/lokales/bad-sachsa/article236734015/Test-Wasserwerk-liefert-bestes-Trinkwasser-fuer-Steina.html
  • https://www.harzkurier.de/lokales/bad-sachsa/article235574157/Es-laeuft-Steina-erhaelt-wieder-Wasser-aus-ihrer-Talsperre.html
  • https://www.harzkurier.de/lokales/bad-sachsa/article229713820/Die-Sorge-um-das-Wasser-in-Tettenborn.html

Wenn ein Gutachten ergibt, dass auf der Ravensbergkuppe etwas passiert, das einen Nachteil zum Schutz der örtlichen Wasserversorgung darstellt, könnte eine Behörde oder ein Gericht solch einen Bescheid erteilen. Denn die Wasserschutzgebiete Steinatal und Bad Sachsa sollen den Zweck erfüllen, die örtliche Wasserversorgung zu gewährleisten.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Schwertner macht die Ausschussmitglieder außerdem darauf aufmerksam, dass ein Wasserschutzgebiet ausgedehnt, reduziert oder ganz aufgehoben werden kann. Die Voraussetzung dafür sei, dass die Maßnahme dem Wohl der Allgemeinheit entspricht. Solche Änderungsverfahren dauerten zwar lange, aber aus der angestrebten Änderung resultierende Anordnungen könnten bereits während des Verfahrens geltend gemacht werden.

Was es bedeuten würde, wenn eins der beiden Wasserschutzgebiete so ausgedehnt werden würde, dass die Kuppe darin liegt, beschreibt Schwertner wie folgt: Man könnte auf Ausnahmen oder Befreiungen zurückgreifen, um dennoch ein Abwassersammelbecken auf dem Ravensberg betreiben zu können. Allerdings, so die Expertin, gelten in beiden Wasserschutzgebieten auch Sonderregelungen für den Abtransport gesammelter Abwässer.

Beide Wasserschutzgebiete sind in Zonen eingeteilt, erklärt sie. In Zone eins gelte jeweils ein Betretungsverbot. Im Wasserschutzgebiet Steinatal hingen die Regelungen in den Zonen zwei und drei davon ab, ob wassergefährdende Stoffe beinhaltet sind. Das müsse ermittelt werden. Im Wasserschutzgebiet Bad Sachsa gelte in den Zonen zwei und drei kein Verbot bezüglich des Abtransports.

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