Wolfsburg. 2023 rannten Solar-Fans der Stadt die Bude ein, der Fördertopf war ruck-zuck leer. Das ist bisher über die Förderung für 2024 bekannt.

Auf diesen Ansturm war die Stadt nicht ausreichend vorbereitet: Als im April 2023 das erste Wolfsburger Photovoltaik-Förderprogramm für die Bürger scharf geschaltet wurde, ging die Post ab. Durch den Riesen-Run war der Solar-Fördertopf innerhalb weniger Stunden leergefegt. Aber nicht nur das: Wegen der massiven Zugriffe auf das Online-Formular gingen die städtischen IT-Systeme von einem Hackerangriff aus und blockierten alle weiteren Anmelde-Versuche. Für 2024 ist eine neue Förderung geplant. Das ist darüber bisher bekannt.

Dass das städtische Phovoltaik-Förderprogramm keine Eintagsfliege bleiben sollte, war schon früh klar. Sowohl im Umweltausschuss als auch im Bauauschuss war man bereits zur Premiere im vergangenen Jahr der Meinung, dass es 2024 weitergehen soll, um den Ausbau der Solarenergie in Wolfsburg weiter voranzutreiben. Zumal immer wieder kritisiert wird, dass das so genannte „100-Dächer-Programm“ zur Ausstattung der städtischen Gebäude mit PV-Anlagen nicht so zügig vorankommt wie von der Politik gefordert.

Photovoltaik-Förderprogramm in Wolfsburg wird fortgesetzt

Ebenfalls schon seit geraumer Zeit herrscht Einigkeit, dass die Gesamt-Fördersumme wieder so hoch wie im Vorjahr ausfallen muss – mindestens. Im Umweltausschuss gab es bereits im Frühjahr 2023 Überlegungen, wie man weitere Fördermittel lockermachen könnte, um dem großen Interesse der Bürger an Solarenergie gerecht zu werden. 150.000 Euro hatte die Stadt 2023 regulär zur Verfügung gestellt. Fördermittel konnten beantragt werden für große PV-Anlagen, für Balkonkraftwerke und für Solarspeicher.

Schließlich standen im vergangenen Jahr aber sogar 200.000 Euro für den Bau von Anlagen zur Stromerzeugung durch Sonnenenergie zur Verfügung. Geplant war das aber eigentlich nicht – der Grund war die Server-Panne nach dem Ansturm auf den Förder-Antrag.

2023 gab‘s regulär 150.000 Euro im Wolfsburger Solar-Fördertopf

Weil die stundenlange Störung für reichlich Frust und Ärger bei denen sorgte, die nicht durchkamen, irgendwann entnervt aufgaben und am Ende leer ausgingen, schoss die Verwaltung zur Wiedergutmachung freiwillig 50.000 Euro nach. Womöglich auch, um zu verhindern, dass frustrierte Bürger juristisch gegen das nicht korrekt gelaufene Förderantrags-Verfahren vorgehen.

Jedenfalls hatte das neue Klimaschutz-Team der Verwaltung im Umweltausschuss schon im September 2023 angekündigt, dass 2024 wieder 150.000 Euro Solar-Fördermittel ausgeschüttet werden sollen. Details dazu, welche Arten von Solaranlagen in diesem Jahr gefördert werden sollen, gab die Stadt auf Nachfrage noch nicht bekannt.

Termin für Start der Förderung in Wolfsburg noch offen

Auch weitere Informationen zu den Fördermodalitäten und insbesondere dazu, wann das Förderprogramm starten soll, nannte die Verwaltung noch nicht. „Eine Vorlage zum Solar-Förderprogramm 2024 ist aktuell für den Umweltausschuss am 27. Februar geplant“, kündigte Stadt-Sprecher Ralf Schmidt lediglich an. Auch Bürgerdienste-Leiter Jens Krause verwies vorige Woche im Ausschuss auf die nächste Sitzung.

Davon auszugehen ist allerdings, dass das Programm wie 2023 nicht vor April an den Start gehen wird. Die nächste Ratssitzung nach dem Umweltausschuss Ende Februar ist erst am 13. März. In der Woche darauf beginnen dann erst einmal die Osterferien, die bis zum 1. April dauern.

Übrigens: Mit dem Solarpaket der Bundesregierung sollen 2024 diverse Vereinfachungen und Verbesserungen zum Betrieb von Balkonkraftwerken in Kraft treten. Künftig soll die Anmeldung beim Netzbetreiber, in Wolfsburg also bei der LSW, entfallen. Außerdem soll statt einer speziellen Wieland-Einspeise-Steckdose eine einfache Schuko-Steckdose ausreichen. Und Mini-PV-Anlagen sollen in Zukunft leistungsfähiger sein und bis zu 800 Watt liefern dürfen. Was zudem viele genervte Wolfsburger freuen dürfte: Das Warten auf den Zählerwechsel durch die LSW entfällt. Wer noch einen alten Ein-Richtungs-Zähler hat, bei dem darf dieser übergangsweise rückwärts laufen, wenn Strom ins Netz eingespeist wird.

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