Wolfsburg. Nach der tödlichen Attacke im Hellwinkel ist der bissige Hund sichergestellt. Die Halterin ist polizeibekannt, ihr zweiter Hund ist wohl noch bei ihr.

Gemessen an der Zahl aller Hunde, die in Wolfsburg registriert sind, sind es nicht viele – aber sie sind auch keine absolute Seltenheit: 18 Hunde waren 2021 als gefährlich eingestuft, aktuell sind es zehn Tiere. Auch bei dem hochaggressiven Hund, der vor zwei Wochen im Hellwinkel einen kleinen Mischling totgebissen hatte, ist von einer solchen Einstufung auszugehen. Laut Polizei ist er inzwischen sichergestellt und im Tierheim in Sülfeld untergebracht.

Polizeisprecherin Melanie aus dem Bruch sagte unserer Zeitung am Mittwoch, dass es nach dem schockierenden Vorfall am 21. September vor dem Penny-Markt im Anemonenweg ein Amtshilfeersuchen der Stadt gab. „Die Sicherstellung ist letzte Woche Mittwoch erfolgt.“ Der bissige Hund sei nun im Tierheim.

Zweiter Hund der polizeibekannten Halterin wohl nicht sichergestellt

Nach Angaben der Polizeisprecherin handelt es sich bei dem sichergestellten Tier um einen American Bullterrier. Der zweite Hund der polizeibekannten Halterin, der bei der tödlichen Beiß-Attacke ebenfalls vor dem Supermarkt war, sei wohl ein American Staffordshire Terrier. Er wurde aber offenbar nicht sichergestellt – bisher.

Schon kurz nach dem Vorfall hatte Polizeisprecher Thomas Figge unserer Zeitung gesagt, dass es bereits mehrfach Vorfälle mit Hunden der Halterin gegeben habe. Die Frau hat nach Erkenntnissen der Polizei keinen Hundeführerschein.

Das Tierheim in Sülfeld nimmt nicht nur Fundtiere auf, sondern kümmert sich auch um Hunde, die ihren Besitzern von der Stadt weggenommen wurden.
Das Tierheim in Sülfeld nimmt nicht nur Fundtiere auf, sondern kümmert sich auch um Hunde, die ihren Besitzern von der Stadt weggenommen wurden. © regios24 | LARS LANDMANN

Anwohner haben nach tödlicher Beiß-Attacke Angst und sammeln Unterschriften

Wie unsere Zeitung inzwischen hörte, sollen die beiden bei der Beiß-Attacke involvierten Hunde der Frau 2021 schon einmal sichergestellt worden sein. Demnach hat sie die Tiere aber zurückbekommen. Die Stadt machte auf Anfragen unserer Zeitung keine näheren Angaben zu dem Vorfall – mit Hinweis darauf, dass es sich um ein laufendes Verfahren handele.

Hellwinkel-Bewohner, vor allem Zeugen des schlimmen Vorfalls, forderten gegenüber unserer Zeitung, dass der Frau beide Hunde weggenommen werden müssten. Sie initiierten nach den schrecklichen Szenen eine Unterschriftensammlung. „Wir leben hier wirklich in Angst und Schrecken“, hatte eine Anwohnerin berichtet, die unsere Zeitung über die Attacke informiert hatte.

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Nur sehr selten nimmt die Stadt Wolfsburg Besitzern ihre Hunde weg

5985 Hunde waren zum Stichtag 28. September nach Angaben der Stadtverwaltung in Wolfsburg gemeldet; zum Jahresende 2021 waren es sogar 6023. 594 Wolfsburger und Wolfsburgerinnen haben aktuell zwei oder mehr Hunde; Ende 2021 waren es 604.

Nur sehr selten kommt es vor, dass die Stadt einen Hund seinem Besitzer wegnimmt: 2021 waren es zwei Hunde, in diesem Jahr bisher einer. In einem Fall habe der Halter oder die Halterin die Hunde zurückbekommen. Es ist nach den unserer Zeitung vorliegenden Informationen davon auszugehen, dass es sich in allen drei Fällen um die Tiere der Halterin handelt, die die tödliche Beiß-Attacke im Hellwinkel nicht verhinderte.

Vor dem Penny-Markt im Hellwinkel ist die Beiß-Attacke passiert, bei der ein American Bullterrier einen kleinen Mischlungshund totbiss.
Vor dem Penny-Markt im Hellwinkel ist die Beiß-Attacke passiert, bei der ein American Bullterrier einen kleinen Mischlungshund totbiss. © regios24 | Helge Landmann

Wer unzuverlässig ist, darf keinen gefährlichen Hund halten

Als Gründe dafür, dass in den insgesamt drei Fällen 2021 und 2022 Hunde ihren Haltern entzogen wurden, nannte die Stadt, dass in einem Fall kein Antrag zur Haltung eines gefährlichen Hundes gestellt worden sei. In dem anderen Fall sei mangelnde Zuverlässigkeit gemäß Niedersächsischem Hundegesetz festgestellt worden.

Die erforderliche Zuverlässigkeit zum Halten eines gefährlichen Hundes besitzt laut Paragraph 11 des Niedersächsischen Hundegesetzes in der Regel nicht, „wer wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 60 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind, oder wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen hat“.

Wesenstest, Maulkorb- und Leinenzwang für gefährliche Hunde

Als gefährlich eingestuft waren laut Stadt 2021 18 Hunde, in diesem Jahr sind es 10. Bei diesen 18 Tieren wurde im Vorjahr auch ein Wesenstest angeordnet, ebenso wie Maulkorb- und Leinenzwang. 2022 hat die Stadt bereits bei 8 Hunden einen Wesenstest gefordert, außerdem wurde bei 11 Tieren die Pflicht zum Tragen eines Maulkorbs und das Führen an der kurzen Leine verhängt.