Wolfsburg. Nach Pfingsten werden mehr Besucher zugelassen. Unter diesen Voraussetzungen ist ein Klinikums-Besuch möglich.

Im Klinikum Wolfsburg gelten trotz der abklingenden Infektionslage weiterhin fast alle Hygiene- und Einlassregeln. Neu ist jedoch, dass das Klinikum die Zahl der zeitgleich maximal anwesenden Besucher pro Patient erhöht, teilte Klinikumssprecher Thorsten Eckert mit.

Diese Hygiene- und Einlassregeln gelten nach Pfingsten im Klinikum Wolfsburg

Ab Dienstag, 7. Juni 2022, können stationär aufgenommene Patienten dann in der Regel täglich zwischen 1430 und 17.30 Uhr für maximal eine Stunde bis zu zwei Besucher gleichzeitig empfangen. Auf den meisten Stationen ist es weiterhin gestattet, dass Besucher zusätzlich von kleineren Kindern begleitet werden. Grundsätzlich ausgeschlossen von der geltenden Besuchsregelung bleiben Patienten mit einem positiven Corona-Status.

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Zu den weiter bestehenden Hygieneregeln im Klinikum zählt dagegen die Testpflicht für alle Besucher, ambulanten Patienten sowie medizinisch erforderlichen Begleitpersonen – unabhängig ihres Impf- beziehungsweise Genesenen-Status. Das Klinikum setzt damit eine gesetzliche Vorgabe des Landes um. Denn die Testpflicht ist auch in der kürzlich aktualisierten niedersächsischen Corona-Verordnung weiterhin enthalten.

Negativer Corona-Test ist am Klinikums-Eingang vorzuweisen

Beim Betreten des Wolfsburger Klinikums ist somit weiter ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests aus einem zugelassenen Test-Zentrum vorzuweisen. Vor Ort sind Antigen-Schnelltests im Test-Zentrum des Klinikums möglich. Um Zugang zum Klinikum zu erhalten, können aber auch offizielle Zertifikate anderer zugelassener Teststellen vorgezeigt werden. Wichtig dabei: Antigen-Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Selbsttests werden nicht akzeptiert.

Besucher sollen im Klinikum FFP2-Masken tragen

Ein wesentlicher Inhalt der neuen Corona-Verordnung ist zudem, dass die Krankenhäuser ab sofort dafür selbst verantwortlich sind, in Hygieneplänen, die durch das Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben sind, hausinterne Regelungen zum Tragen von Masken festzulegen. Hier orientiert sich das Klinikum an einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts. Demnach sollen Besucher, ambulante Patienten sowie medizinisch erforderliche Begleitpersonen weiter eine FFP2-Maske tragen.

Alle aktuell geltenden Vorgaben für Besucher, Patienten sowie medizinisch erforderliche Begleitpersonen hat das Klinikum auf seiner Internetseite www.klinikum.wolfsburg.de veröffentlicht.