Wolfsburg. Der 48-Jährige muss sich heute vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Die Liste der Tatvorwürfe ist lang.

Ein 48-jähriger Wolfsburger muss sich ab heute, dem 23. Juni vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Die Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft lauten: schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und räuberischer Diebstahl. Für den Prozess sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt.

Wolfsburger schlug mit Aluminiumstange Nachbarin und Polizisten

Der 48-Jährige, der derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll am 11. November 2021 mittags in einem Wolfsburger Mehrfamilienhaus im Hochring seine 20-jährige Nachbarin wortlos mehrfach mit einer etwa 60 Zentimeter langen Aluminiumstange geschlagen und ins Gesicht gespuckt haben. Die Frau verständigte daraufhin die Polizei.

Angeklagter will stehlen und greift Zeugen an

Anschließend sei der Angeklagte in ein in unmittelbarer Nähe befindliches Lebensmittelgeschäft gegangen. Dort habe er versucht, Ware im Wert von 3,38 Euro zu stehlen. Als er von einem Zeugen angesprochen wurde, habe er auch diesen mit der Aluminiumstange geschlagen, heißt es in der Anklageschrift. Als der Marktleiter den Angeklagten am Passieren der Kasse hindern wollte, habe der Angeklagte plötzlich ein Obstmesser in der Hand gehalten und es sei zu einem Handgemenge gekommen. Letztlich sei der Mann ohne Ware geflüchtet.

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Polizeibeamte werden angegriffen – Täter flüchtet

Als der 48-Jährige zu seinem Wohnhaus zurückkehrte, warteten dort mehrere Polizeibeamte. Diese hätten ihn angesprochen und erfolglos zum Stehen aufgefordert. Der Angeklagte sei ins Treppenhaus geflüchtet und dort gestürzt. Seiner Festnahme und Fixierung habe er sich dadurch entziehen wollen, dass er mit der Aluminiumstange auf die Polizeibeamten einschlug. Er habe sich losreißen und in seine Wohnung flüchten können. Diese sei mittels eines Zweitschlüssels geöffnet und der Angeklagte nach weiterem Widerstand mit der Aluminiumstange fixiert worden. Auch beim Transport und der anschließenden Einweisung habe er sich gewehrt.

Staatsanwaltschaft strebt Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus an

Am Tattag habe sich der Mann in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit befunden. Die Staatsanwaltschaft strebe unter anderem die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.