Wolfsburg. Einsatzkräfte der Polizei und des städtischen Ordnungsdienstes werden deutlich sichtbar die Präsenz- und Kontrollmaßnahmen erhöhen.

Aufgrund des bevorstehenden Feiertags Christi Himmelfahrt weisen Stadt und Polizei Wolfsburg nochmals auf die Einhaltung der sogenannten Bundesnotbremse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hin. Des Weiteren gilt an diesem Tag für den Bereich des Allerparks ein absolutes Alkoholverbot, heißt es in der Mitteilung der Polizei. Einsatzkräfte der Polizei und des städtischen Ordnungsdienstes werden in Bezug auf die Überwachung des Alkoholverbots und der Bundesnotbremse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie am Vatertag deutlich sichtbar die Präsenz- und Kontrollmaßnahmen erhöhen.

„Ich appelliere an alle Bürger, sich an die Beschränkungen und Vorschriften zu halten“

Markus Glomb, Wolfsburgs Leiter Einsatz, kündigt ein konsequentes Vorgehen bei Verstößen gegen das Alkoholverbot, die Hygieneverordnung und das Ansammlungsverbot an: „Die Polizei wird zusammen mit dem Ordnungsdienst der Stadt Wolfsburg am kommenden Donnerstag die Einhaltung der Beschränkungen der Corona-Verordnung kontrollieren und festgestellte Verstöße ahnden. Ich appelliere an alle Bürger, sich an die Beschränkungen und Vorschriften zu halten. Deren Einhaltung hat für den weiteren Verlauf der Infektionsausbreitung nach wie vor eine wesentliche Bedeutung.“ Oberbürgermeister Klaus Mohrs: „Wir befinden uns noch mitten in der Pandemie, unsere Fallzahlen sind weiterhin hoch und die Abstandsregeln weiterhin gültig. Dass diese Situation nicht mit den traditionellen Vatertagstouren vereinbar ist, erschließt sich von selbst. Ich appelliere daher dringend, auf das gemeinsame Losziehen mit dem Bollerwagen und übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten. Wir werden im Ernstfall hart durchgreifen, wenn die Auflagen verletzt werden.“

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind Personen aus höchstens zwei Haushalten erlaubt

Die Polizei Wolfsburg-Helmstedt wird für diese Kontrollen Einsatzkräfte aus allen Dienstbereichen zusammenziehen und durch Beamte der Bereitschaftspolizei und Polizeireiter der Reiterstaffel der Polizeidirektion Braunschweig Unterstützung erfahren.

Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind zukünftig Personen aus höchstens zwei Haushalten erlaubt. In der Öffentlichkeit einschließlich des Öffentlichen Personenverkehrs gilt weiterhin, dass jede Person einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten muss. Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören. Zudem gilt für den Allerpark ein striktes Alkoholverbot.

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