Wolfsburg. Ein Leser beklagt „großes Durcheinander“. Die Unternehmen verweisen auf die vielen unterschiedlichen Verordnungen, die das Personal parat haben muss.

Als ob die seit 20. April geltende strenge Alltagsmasken-Pflicht in unserer Stadt nicht eh schon für Ärger, Frust und Verwirrung sorgen würde: Nun melden sich auch genervte Leser, die mit ihrer Gesichtsabdeckung nicht in Geschäfte gelassen werden – obwohl ihre Schals eindeutig den Vorgaben der Stadt entsprechen!

Reiner Mutzke machte seinem Ärger Luft nach einem Erlebnis am Getränkemarkt. Er beschwerte sich beim Unternehmen per Mail, die er parallel an unsere Redaktion schickte. Ihm sei gesagt worden, dass er mit seinem Schal-Tuch dort nicht mehr einkaufen dürfe. Vom Sicherheitsbeauftragten am Geschäft habe er die Auskunft bekommen, dass dieser nur die Richtlinie des Unternehmens auf Grundlage der Anweisung der Stadt befolge.

Corona-Bestimmungen als Flickenteppich

„Warum muss jetzt jedes Geschäft noch eigene Gesetze aufstellen?“, wollte Mutzke wissen. „Wir haben in Deutschland und den Ländern und den Städteanweisungen schon einen großen Flickenteppich.“ Im Telefonat erzählte der Wolfsburger: „Die haben vor dem Markt sogar extra ein Schild aufgestellt mit dem Hinweis ,Tuch verboten’. Aber das stimmt nicht. Es herrscht ein großes Durcheinander.“

Ähnlich äußerte sich ein anderer Leser auf unserer Facebook-Seite: Er schilderte, dass er Montag im „dm-Markt“ in Fallersleben nicht reingelassen wurde. „Mit einem 360-Grad-Schal, der keinen Anfang und kein Ende hat, darf man nicht rein bei dm“, sei ihm vom Sicherheitsdienstmitarbeiter gesagt worden. Der Leser versicherte, dass er Mund und Nase bedeckt gehabt habe und mit diesem Schal auch in anderen größeren Geschäften problemlos eingelassen worden sei.

In der Tat heißt es in der Verfügung der Stadt zur Mund-Nasen-Bedeckung wegen der Corona-Gefahr: „Ausreichend sind daher auch aus Baumwolle selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, etc.“

Vielzahl behördlicher Auflagen

Das Problem: Die Beschränkungen der Stadt weichen nicht nur stark von denen des Landes ab, sondern werden auch häufiger geändert. Darauf verwies auch Kenneth Kitchen-Roscher, „dm“-Gebietsverantwortlicher: „Die Mitarbeiter müssen eine Vielzahl an behördlichen Auflagen beachten, die sich je nach Bundesland und teilweise von Kommune zu Kommune unterscheiden können.“ Am Markt in Fallersleben werde per Aushang über die Anordnung der Stadt informiert. „Die Kolleginnen und Kollegen sowie das Sicherheitspersonal sind darüber informiert“, versicherte Kitchen-Roscher und räumte ein: „In diesem Einzelfall wurde der Beschluss der Stadt Wolfsburg nicht richtig ausgelegt. Wir nehmen dies nochmals zum Anlass, das Team vor Ort sowie das Sicherheitspersonal entsprechend zu informieren.“

Sicherheitspersonal noch einmal auf aktuelle Verfügung hingewiesen

Ähnlich äußerte sich auch der Geschäftsführer des Getränkemarkt-Unternehmens, der namentlich nicht genannt werden wollte. Im Geschäftsgebiet müssten stets an die 50 verschiedene Verordnungen geprüft werden. Er verwies darauf, dass die Verfügung der Stadt zu Wochenbeginn noch einmal angepasst worden sei. „Der Kunde hat Recht. Sie akzeptiert nun Schals bis auf Weiteres.“ Darauf sei das Sicherheitspersonal am Mittwoch noch einmal hingewiesen worden.

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