Wolfsburg. Unter anderem Soloselbstständige können von der Neuregelung profitieren. Vorangegangen war der Neuerung eine Petition.

Gewerbetreibende in Wolfsburg sollen künftig auch Unterstützung bei ihren Lebenshaltungskosten bekommen. Das teilt die Stadt auf Nachfrage mit. Derzeit bereite die WMG einen entsprechenden Vorschlag für die Politik vor, sagte Wirtschaftsdezernent Dennis Weilmann. Es sei deutlich geworden, dass auch eine Förderung der Lebenshaltungskosten bei Soloselbständigen gewünscht werde. Bisher standen bei der Wirtschaftsförderung von Selbstständigen, Kleinstunternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kultureinrichtungen und Vereinen Zuschüsse für Betriebskosten im Vordergrund.

Vorangegangen war der Neuerung eine Petition, die Bastian Zimmermann (Die Linke) an den Start gebracht hatte. Er hatte gefordert, dass für Soloselbstständige und Angehörige einer GbR ein Pauschalbetrag von 1180 Euro eingeführt wird. Er begründete dies damit, dass der Betrag in der Soforthilfe des Landes Niedersachsen ursprünglich vorgesehen war, aber bei der Zusammenlegung mit dem Hilfsprogramm des Bundes gestrichen worden sei. „Für die meisten Soloselbstständigen bedeutet dies, dass sie ALG II beantragen müssen. Das bedeutet einen tiefen finanziellen und sozialen Fall“, so Zimmermann.

Innerhalb von einer Woche sammelte Zimmermann 246 Unterschriften. „Das ist schon viel, dafür, dass die angesprochene Personengruppe in Wolfsburg nicht die größte ist“, sagte er. Zuvor habe er versucht, im direkten Gespräch mit Oberbürgermeister Klaus Mohrs und Wirtschaftsdezernent Dennis Weilmann eine Wiederaufnahme des Pauschalbetrags zu erwirken. „Zunächst hieß es, dass das übernommen werde, am nächsten Tag wurde der Vorschlag wieder kassiert“, so Zimmermann, „ich bin sehr enttäuscht, dass es da keine klare Ansage gab.“

Nun soll aber Bewegung in die Sache kommen: Als Grund für die Neufassung der Wirtschaftshilfen nennt die Stadt allerdings nicht den Vorstoß von Bastian Zimmermann, sondern Gespräche mit den Gewerbetreibenden selbst. „Unser Ziel war es von Anfang an, nach den ersten Erfahrungen mit den Richtlinien, dort nachzusteuern, wo es nötig ist“, so Dennis Weilmann. Zusätzlich zu den Hilfen des Landes seien Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro bereit gestellt worden; förderfähig seien zunächst nur Personal- und Sachkosten gewesen. „Im Fokus der beiden Richtlinien steht die schnelle und unbürokratische Hilfe. Deshalb haben wir uns zunächst an den Richtlinien des Landes orientiert. Dabei ging es im ersten Schritt darum, Gewerbetreibende zu unterstützen, die laufende Betriebskosten haben und deshalb am schnellsten in eine wirtschaftliche Schieflage kommen“, so Oberbürgermeister Klaus Mohrs.

Im Kulturbereich versuche die Stadt zudem, durch die Coronakrise gegenstandslos gewordene Kleinaufträge an lokale Anbieter mit anderen Inhalten zu kompensieren. Darüber hinaus werde bei den städtischen Zuschussempfängern im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung von einer Härtefallregelung Gebrauch gemacht. So würden Zuschüsse bereits jetzt jeweils ohne den sonst üblichen vorübergehenden anteiligen Einbehalt ausgezahlt. Auch über die Digitalrichtlinie würden Projekte realisiert, die lokalen Anbietern zu Gute kommen, so die Stadt.

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